Der Schutz des Wolfes
Der Wolf unterliegt verschiedenen internationalen und nationalen Schutzkategorien:
- Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Anhang II;
- Übereinkommen zum Schutz der europäischen Wildtiere und natürlichen Lebensräume (Berner Konvention): Anhang II;
- FFH-Richtlinie (92/43/EWG): Anhänge II und IV;
- Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung: Wolf ist „streng geschützte Art“;
- Rote Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (BfN, 2009): Kategorie 1 – „vom Aussterben bedroht“
Der Wolf ist nicht im Bundesjagdgesetz als jagdbare Art aufgeführt. Die Tötung eines Wolfes ist daher ein Straftatbestand!
Wölfe haben bei uns keine natürlichen Feinde – dennoch sind sie bei der Widerbesiedlung ihrer einstigen Lebensräume einer Reihe von Gefahren ausgesetzt. Dazu zählt neben illegalen Tötungen insbesondere der Straßenverkehr, dem vorwiegend abwandernde Jungwölfe zum Opfer fallen. Der weitere Bau von Verkehrswegen in Deutschland und Polen hat auch eine Barrierewirkung: Er beeinträchtigt den notwendigen genetischen Austausch zwischen den Populationen.
Voraussetzung für ein konfliktfreies Nebeneinander von Wolf und Mensch ist die Erhaltung des Lebensraumes und der Beutetiere. Dann werden die Wölfe nicht von menschlichen Nahrungsquellen abhängig, und das Risiko der Gewöhnung an menschliche Nähe in Verbindung mit der Nahrungsbeschaffung reduziert sich.