| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Entschädigung und Förderung
Bei vorhandenem Grundschutz werden Schäden und Risse an Nutztieren entschädigt, die durch einen Wolf entstanden sind. Dies gilt für eine Übergangszeit auch ohne den geforderten Grundschutz.
Zur Erreichung des wolfssicheren Grundschutzes werden in ausgewiesenen Präventionsgebieten Herdenschutzmaßnahmen wie elektrifizierte Zäune vom Land gefördert. (Mindesthöhe 0,90 cm, besser 1,05 oder 1,2 m Höhe), genaueres siehe Managementplan.
Zusammengefasst:
- Entschädigung bei Rissen trotz vorhandenem Grundschutz