FAQ zur Bildungsfreistellung
Hier finden Sie Fragen und Antworten für Beschäftigte, Veranstalter und Arbeitgeber sowie eine Liste von Veranstaltern, die befugt sind Freistellungsbescheinigungen auszustellen.
Fragen Übergangsphase
Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes vom 24.04.2024 tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und enthält keine gesonderten Übergangsregelungen. Somit zählen die Regelungen des neuen Gesetzes ab dem 09.05.2024.
Ich habe bereits in diesem Jahr Bildungsfreistellung nach den alten Vorschriften in Anspruch genommen. Wie viele Tage Bildungsfreistellung stehen mir noch zu?
Nach dem neuen Gesetz haben Beschäftigte bis zu fünf Arbeitstage im Jahr Anspruch auf Bildungsfreistellung. Wie viele Tage Bildungsfreistellung diesen zustehen, hängt davon ab, wie viel Tage bereits in Anspruch genommen wurden.
Beispiel: Wurden nach dem alten Gesetz bereits zwei Tage Bildungsfreistellung gewährt, so sind diese von den fünf Tagen nach der neuen gesetzlichen Regelung abzuziehen, so dass in der Summe noch drei Tage Bildungsfreistellung in diesem Jahr zur Verfügung stehen.
Beispiel: Wurden nach dem alten Gesetz bereits sechs Tage Bildungsfreistellung gewährt und somit der gesamte Anspruch nach dem alten Gesetz ausgeschöpft, können auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes keine weiteren Tage freigestellt werden. Dies gilt auch bei Inanspruchnahme von fünf Tagen Bildungsfreistellung.
Ich habe vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes Bildungsfreistellung beantragt. Mein Antrag wurde vom Arbeitgeber bereits genehmigt. Die Bildungsveranstaltung beginnt jedoch erst nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften. Wie viele Tage Bildungsfreistellung stehen mir zu?
Nach dem neuen Gesetz stehen Beschäftigten bis zu fünf Arbeitstage im Jahr zu. Hier zählt nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der des Inkrafttretens der neuen Reglungen. Wurde bereits arbeitsfreie Zeit (Überstunden oder Urlaub) eingeplant oder gewährt, so ist diese Zeit dem Beschäftigten wieder gutzuschreiben. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden.
Ich habe meine Tage an Bildungsfreistellung des letzten Jahres auf dieses Jahr übertragen. Wie viele Tage Bildungsfreistellung stehen mir nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes insgesamt zu?
Sofern Sie bisher von Ihrer Bildungsfreistellung noch keinen Tag in Anspruch genommen haben und die Bildungsfreistellung im vollen Umfang übertragen wurde, stehen Ihnen bis zu zehn Tage in diesem Jahr zu.
Beispiel: Wurde im Jahr 2023 drei Tage Bildungsfreistellung in das nächste Jahr übertragen, so stehen Ihnen insgesamt acht Tage im Jahr 2024 zu. Die übertragenen Tage sind ohne Abzug arbeitsfreier Zeit zu gewähren.
Meine Bildungsmaßnahme hat bereits begonnen und die neuen Regelungen sind in Kraft getreten. Wie viele Tage Bildungsfreistellung stehen mir zu?
Bereits begonnene Bildungsmaßnahmen werden nach dem alten Gesetz durchgeführt.
Fragen von Arbeitgebern
Wie ist das Verfahren zur Gewährung einer Freistellung?
Für eine freistellungsfähige Veranstaltung der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt kann unter bestimmten Voraussetzungen Freistellung gewährt werden.
Die Freistellung ist unter Angabe des Termins der Weiterbildungsveranstaltung spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber oder beim Dienstherrn zu beantragen. Die Entscheidung über den Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungsveranstaltung schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung des Arbeitgebers, gilt die Freistellung als erteilt.
Ausnahme: Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten sind von der Verpflichtung zur schriftlichen oder elektronischen Mitteilung ausgenommen. Bei diesen Kleinstbetrieben genügt eine mündliche Mitteilung.
Wann ist eine Freistellung abzulehnen?
Der Freistellungsantrag kann für den beantragten Zeitraum nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubswünsche anderer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen. Die Ablehnung muss schriftlich oder elektronisch spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Sie ist mit einer Begründung zu versehen. Ist eine Freistellung versagt worden und ist die Teilnahme an einer adäquaten Weiterbildungsveranstaltung während des laufenden Kalenderjahres nicht mehr möglich, so geht der Anspruch auf Freistellung auf das folgende Kalenderjahr über, so dass dieser im Folgejahr für bis zu zehn Tagen freigestellt werden kann.
Ausnahme: In Kleinstbetrieben, also in Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten kann eine Freistellung abgelehnt werden, wenn im laufenden Kalenderjahr mehr als ein Drittel der Beschäftigten ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung geltend gemacht haben.
Darüber hinaus gibt es folgende Ablehnungsgründe:
- wenn das Beschäftigungsverhältnis noch keine 6 Monate besteht,
- wenn das Freistellungsbegehren später als 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt wird.
Gibt es Ausnahmen für Kleinstbetriebe?
Ja. Die Mitteilung über die Entscheidung zur Gewährung von Bildungsfreistellung in Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten kann mündlich erfolgen. Es bestehen somit keine besonderen Formerfordernisse für Kleinstbetriebe. Darüber hinaus kann eine Freistellung abgelehnt werden, wenn im laufenden Kalenderjahr mehr als ein Drittel der Beschäftigten ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung geltend gemacht haben.
Muss der Arbeitgeber für die Freistellung den Lohn fortzahlen?
Innerhalb der Freistellung haben Beschäftigte Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes oder ihrer Besoldung in vollem Umfang.
Kann betriebliche Weiterbildung angerechnet werden?
Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen schriftlichen Regelungen beruhen, können angerechnet werden, sofern für diese Lohnfortzahlung besteht. Ausnahmen bilden Freistellungen nach dem Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetz.
Sie haben weitere Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner.
Zu politischer Weiterbildung und Weiterbildung zur Ausübung eines Ehrenamtes:
Ministerium für Bildung und Kultur
Trierer Straße 33
Referat E4: Allgemeine und politische Weiterbildung
66111 Saarbrücken
Zu beruflicher Weiterbildung:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Referat F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken
Fragen von Beschäftigten
Wer hat Anspruch auf Freistellung?
Einen Freistellungsanspruch haben alle Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte), Beamte und Richter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt und ihr Beschäftigungsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht.
Was geschieht, wenn man während der Freistellung erkrankt?
Liegt ein ärztliches Attest vor, darf die krankheitsbedingte Ausfallzeit nicht auf den Freistellungsanspruch der Beschäftigten angerechnet werden.
Gelten Freistellungen anderer Bundesländer auch im Saarland?
Ja, sofern die Unterrichtszeit 6 Unterrichtsstunden pro Tag nicht unterschreitet.
Für die berufliche Weiterbildung muss der Antrag über das elektronische Verfahren beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unter folgendem Link eAntrag_beruflich eingereicht werden.
Für die politische Weiterbildung oder die Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit, muss der Antrag beim Ministerium für Bildung und Kultur unter folgendem Link eAntrag_politisch_ehrenamtlich gestellt werden.
Neben dem Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes muss das aktuelle Programm der Bildungsmaßnahme beigefügt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz wird ein Gleichstellungsbescheid erstellt.
Kann für Prüfungen freigestellt werden?
Im Rahmen von beruflicher Weiterbildung können Prüfungstage freigestellt werden, an denen das tägliche Arbeitsprogramm von sechs Unterrichtsstunden nicht unterschritten wird. Freistellungsfähig sind ausschließlich die mit der Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang stehenden Prüfungen.
Kann der Freistellungsanspruch zurückgestellt bzw. abgelehnt werden?
Die Freistellung zum beantragten Zeitpunkt kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen. Die infolge dessen nicht in Anspruch genommene Freistellung ist dann auf das folgende Kalenderjahr zu übertragen. Die Entscheidung über den Antrag ist dem Beschäftigten spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung des Arbeitgebers, gilt die Freistellung als erteilt.
Ausnahme: Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten sind von der Verpflichtung zur schriftlichen oder elektronischen Mitteilung ausgenommen. Bei diesen Kleinstbetrieben genügt eine mündliche Mitteilung.
Kann der Freistellungsanspruch in das nächste Jahr übertragen werden?
Auf Antrag kann mit Zustimmung des Arbeitgebers der Freistellungsanspruch des laufenden Kalenderjahres in das Folgejahr übertragen werden, um an einer längeren Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Die Zustimmung des Arbeitgebers oder Dienstherren zum Ansparen kann nur wegen zwingender betrieblicher oder dienstlicher Belange oder entgegenstehender Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, versagt werden.
Werden die übertragenen Tage nicht rechtzeitig in Anspruch genommen, so verfallen diese. Somit kann für ein Jahr maximal 10 Tage Bildungsfreistellung angespart werden.
Wo erfahren Sie Näheres über Fortbildungsangebote?
Zu Beginn jedes Semesters (Februar/ September) veröffentlichen die Weiterbildungseinrichtungen ihre Programme. Viele Fortbildungsangebote werden auch in den Tageszeitungen bekannt gegeben.
Darüber hinaus können Sie zahlreiche Veranstaltungsangebote im Internet auf dem WEITERBILDUNGSPORTAL SAARLAND unter "Kurse" einsehen.
Berufliche Weiterbildungsangebote finden Sie auch in dem Informationsportal der Bundesagentur für Arbeit mein NOW.
Gibt es Sonderregelungen für Beschäftigte in Kleinbetrieben?
Ja. Die Mitteilung über die Entscheidung zur Gewährung von Bildungsfreistellung in Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten kann mündlich erfolgen. Es bestehen somit keine besonderen Formerfordernisse für Kleinstbetriebe. Darüber hinaus kann eine Freistellung abgelehnt werden, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung geltend gemacht haben.
Haben auch Teilzeitkräfte Freistellungsanspruch?
Auch Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf entgeltliche Freistellung von bis zu fünf (Teilzeit-) Arbeitstagen. Arbeiten Teilzeitbeschäftigte regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, so verringert sich der Anspruch entsprechend.
Beispiel: Teilzeitbeschäftigte, die 30 Stunden in der Woche an 4 Arbeitstagen arbeiten, stehen somit 4 Tage Bildungsfreistellung zu.
Wie lange kann man freigestellt werden?
Beschäftigte können bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahr an freistellungsfähigen Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Arbeiten Beschäftigte regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, so verringert sich der Anspruch entsprechend.
Ab wann kann der Anspruch geltend gemacht werden und welche Fristen gelten?
Der Anspruch auf Freistellung kann frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses geltend gemacht werden. Der Zeitpunkt der Freistellung richtet sich nach den Wünschen des Beschäftigten. Die Inanspruchnahme und die Termine der Weiterbildungsveranstaltung für die eine Freistellung beantragt wird, sind dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme mitzuteilen.
Für welche Weiterbildungsveranstaltungen gibt es eine Freistellung?
Freistellung gibt es für Weiterbildungsveranstaltungen der politischen und beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt. Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung/ Umschulung und der Allgemeinbildung, betriebliche Weiterbildung sowie Fortbildungen des Öffentlichen Dienstes erfüllen nicht die Bestimmungen zur Freistellung.
Wer entscheidet?
Über die Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer freistellungsfähigen Weiterbildungsveranstaltung entscheidet der Arbeitgeber. Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf diese Freistellung. Die Gewährung darf nicht vom Verhalten oder von bestimmten Leistungen der Beschäftigten abhängig gemacht werden.
Beschäftigte wählen eine für sie passende Maßnahme der politischen Weiterbildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt aus. Auch die Wahl der Einrichtung und der Veranstaltungsort sind grundsätzlich frei. Es ist darauf zu achten, dass es sich um eine Maßnahme der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder einer Weiterbildung im Ehrenamt handelt, für die eine Freistellungsbescheinigung ausgestellt wurde. Als Nachweis für den Arbeitgeber ist eine Anmeldebescheinigung erforderlich, die nähere Angaben über Art und Umfang der Bildungsveranstaltung enthält und eine Kopie der Freistellungsbescheinigung. Auch die Vorlage einer Teilnahmebestätigung kann verlangt werden. Diese Unterlagen erhalten Sie vom Veranstalter.
Wie muss ich vorgehen?
Sie suchen sich eine Bildungsveranstaltung aus dem Bereich der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt und lassen sich vom Veranstalter eine Kopie des Nachweises über die Freistellungsfähigkeit der Bildungsmaßnahme geben. Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung müssen Sie die Freistellung dafür, formlos bei Ihrem Arbeitgeber beantragt haben. Eine Kopie über die Freistellungsfähigkeit der Weiterbildungsveranstaltung kann nachgereicht werden. Sie ist beim Bildungsanbieter erhältlich.
Welche Zeiten kann der Arbeitgeber auf die Freistellung anrechnen?
Die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Regelungen beruhen, kann auf den Freistellungsanspruch angerechnet werden, sofern dafür Lohnfortzahlung gewährt wird. Bildungsveranstaltungen nach dem Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetz können nicht angerechnet werden.
Sind auch Online-Kurse freistellungsfähig?
Eine Weiterbildungsveranstaltung kann auch in digitaler Form freistellungsfähig sein, sofern ihr ein didaktisch-methodisches Konzept zugrunde liegt, eine permanente synchrone Kommunikation sichergestellt wird und sie als freistellungsfähig festgestellt wurde.
Fragen von Veranstaltern
Wie stelle ich einen Antrag zur Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung?
Anträge auf Feststellung der Freistellungsfähigkeit von Weiterbildungsveranstaltungen sind beim zuständigen Ministerium in Textform einzureichen. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragsverfahren.
Für die berufliche Weiterbildung muss der Antrag über das elektronische Verfahren beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unter folgendem Link eAntrag_beruflich eingereicht werden.
Für die politische Weiterbildung oder die Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit, muss der Antrag beim Ministerium für Bildung und Kultur unter folgendem Link eAntrag_politisch_ehrenamtlich gestellt werden.
Der Antrag sollte spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht sein. Wiederholungsveranstaltungen gelten ohne gesonderten Nachweis als freistellungsfähig festgestellt, wenn sie im Wesentlichen nach Thema, Inhalt, Arbeits- und Zeitplan, Lehrkräften, Tagungsort und Ausstattung der Räumlichkeiten mit einer bereits als freistellungsfähig festgestellten Weiterbildungsveranstaltung übereinstimmen. Abweichungen sind dem zuständigen Ministerium anzuzeigen.
Wer ist befugt Freistellungsbescheinigungen auszustellen?
- Alle staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen innerhalb der Europäischen Union,
- Zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz (z.B. Kammern) sowie vergleichbare Stellen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
- Bildungseinrichtungen nach Vorlage des Nachweises eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbaren Standards (z.B. AZAV Zertifizierung).
Meine Bildungsmaßnahme ist bereits in einem anderen Bundesland anerkannt. Gilt die Anerkennung auch im Saarland?
Ist die Bildungsmaßnahme bereits in einem anderen Bundesland anerkannt worden, so gilt diese auch im Saarland als freistellungsfähig, sofern das tägliche Arbeitsprogramm sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreitet.
Für die berufliche Weiterbildung muss der Antrag über das elektronische Verfahren beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unter folgendem Link eAntrag_beruflich eingereicht werden.
Für die politische Weiterbildung oder die Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit, muss der Antrag beim Ministerium für Bildung und Kultur unter folgendem Link eAntrag_politisch_ehrenamtlich gestellt werden.
Neben dem Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes muss das aktuelle Programm der Bildungsmaßnahme beigefügt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz wird ein Gleichstellungsbescheid erstellt.
Welche Veranstaltungen sind freistellungsfähig?
Als freistellungsfähig können Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt bescheinigt werden, wenn
- diese allen Beschäftigten offenstehen,
- die Teilnahme an ihr freigestellt ist,
- die personellen, sachlichen und räumlichen Rahmenbedingungen die Erreichung des angestrebten Lernerfolgs erwarten lassen,
- das tägliche Arbeitsprogramm sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreitet,
- die Informationen über Pläne, Kosten, Veranstaltungsleitung, Thema, Inhalt, Arbeits- und Zeitplan, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Zertifikat, Prüfungen, notwendige Vorkenntnisse und alle übrigen wesentlichen Teilnahmebedingungen zugänglich gemacht werden,
- der Weiterbildungsveranstalter und die Veranstaltungen keine grundrechtswidrigen oder verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen.
Welche Veranstaltungen sind nicht freistellungsfähig?
Nicht freistellungsfähig sind folgende Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt:
- Veranstaltungen, die unmittelbar der Durchsetzung partei- oder verbandspolitischer Ziele oder der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung oder Betätigung dienen,
- Veranstaltungen der Berufsausbildung nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes oder der beruflichen Umschulung nach § 1 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes,
- Veranstaltungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation,
- Veranstaltungen, die der Einarbeitung auf bestimmte betriebliche Arbeitsplätze dienen,
- Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung im Rahmen betrieblicher Bildungsmaßnahmen, deren Inhalt überwiegend auf betriebsinterne Erfordernisse ausgerichtet ist,
- Veranstaltungen von Fortbildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes,
- Veranstaltungen, die ausschließlich der Fortbildung betrieblicher Interessenvertretungen dienen.
Darüber hinaus sind folgende Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung nach § 1 Absatz 2 SBFG nicht freistellungsfähig:
- Veranstaltungen, die dem Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der eigenen Körperpflege und der persönlichen Lebensführung oder Freizeitgestaltung dienen,
- Veranstaltungen, die das Erlernen von Spielen oder Sportarten vermitteln,
- Veranstaltungen von berufsfernen handwerklichen oder hauswirtschaftlichen Fertigkeiten,
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Geselligkeit dienen,
- Veranstaltungen mit ausschließlich touristischen Besichtigungen,
- Veranstaltungen die, der eigenen Gesundheit dienen oder das Allgemeinwohl fördern.
Kontakte:
Für berufliche Weiterbildung:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Referat F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken
Für politische Weiterbildung und Weiterbildung zur Ausübung eines Ehrenamtes:
Ministerium für Bildung und Kultur
Referat E4: Allgemeine und politische Weiterbildung
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Einrichtungen, die Freistellungsbescheide ausstellen dürfen
Folgende Einrichtungen sind gemäß § 6 Absatz 7 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) befugt, Freistellungsbescheinigungen für ihre Veranstaltungen auszustellen.
Die staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen und deren Einrichtungen sowie die anerkannten Hochschulen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union bedürfen keines QM-Nachweises und gelten als berechtigt, Freistellungsbescheide auszustellen.
A B C
AGV Bau Saar gGmbH
Ausbildungszentrum
Kolbenholz 1-2, 4-5
66121 Saarbrücken-Schafbrücke
AGORA Institut für gute Arbeit und ein gutes Leben
Marcobrunnerstraße 10
65197 Wiesbaden
Akademie für Arbeitnehmer Weiterbildung
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Akademie der Kulturen NRW
Herbergsweg 1
44879 Bochum
Akademie für internationale Rechnungslegung (AkiR) GmbH
Lichtstraße 45-49
50825 Köln
Akademie für Jagd & Naturschutz
Haus Wulfinghoff
Gräfinthal 10
66399 Mandelbachtal
Akademie für Sport und Gesundheit
Fritz-Reichle-Ring 16/1
78315 Radolfzell
Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung der TH Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln
Alanus Werkhaus gGmbH
Johannishof
53347 Alfter
Arbeit und Leben gGmbH Rheinland-Pfalz / Saarland
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Arbeit und Leben Hessen gGmbH
Weilstr. 4-6
61440 Oberursel
ASB- Bildungswerk
Sülzburgstraße 140
50937 Köln
ASG - Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogik und Gesellschaftsbildung e. V.
ASG-Bildungsforum
Gerresheimer Straße 90
40233 Düsseldorf
Avacon AG
Mühlenstraße 75
39397 Gröningen OT Krottdorf
AZH Ausbildungszentrum Homburg GmbH
In den Rohrwiesen 8
66424 Homburg
Bergsträßer Institut für ganzheitliche Entspannung und Kommunikation
Promenadenstraße 10-12
64625 Bensheim
Berlitz Deutschland GmbH
Hahnstraße 68-70
60528 Frankfurt
Berufsfortbildungswerk - Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) - Geschäftsbereich Süd
Untertürkheimer Straße 27
66117 Saarbücken
BFW Saarland GmbH
Schlesienring 2
66121 Saarbrücken
Bildungszentrum Sorpesee
Brunnenstraße 36
59846 Sundern
BSA Akademie Hermann-Neuberger-Sportschule
Hermann Neuberger Sportschule 3
66123 Saarbrücken
Campus Lernstudio - Ralf Linzmeier
Eisenbahnstraße 33
66424 Homburg/Saar
Carl Duisberg Centren gGmbH
Mecklenburgring 1
66121 Saarbrücken
Carl Duisberg Centren GmbH
Hansaring 49-51
50670 Köln
CCAkademie Saarland GmbH
Innovationsring 7
66115 Saarbrücken
CEB - Akademie gGmbH
Industriestraße 6-8
66663 Merzig
Christliche Erwachsenenbildung im Kreis Merzig-Wadern e.V.
Industriestr. 6 - 8
66663 Merzig
D E F
3B Begleiten-Bilden-Begegnen gGmbH
Friedrich-Ebert-Straße 14
66736 Dillingen
DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH
Stengelstraße 8
66117 Saarbücken
Das Kulturgetriebe e.V. Kölner Institut für Kulturarbeit und Weiterbildung
Hamburger Straße 17 17
50668 Köln
DBB Akademie Bildungs- und Sozialwerke e.V.
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Der Paritätische Gesamtverband - Zentrum für Qualität und Management
Ansprechperson: Frau Bogumila Szyja
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Deutsche Akademie für Waldbaden und Gesundheit
Kellereistr. 1
67487 St. Martin (Pfalz)
Deutsche Friseurakademie
Dieselstraße 4
89231 Neu-Ulm
Deutsche Gesellschaft für berufliche Bildung GmbH (DGBB)
Poller Kirchweg 99
51105 Köln
Deutsche Paracelsus Schulen für Naturheilverfahren GmbH
Pastor-Klein-Straße 17 e
56073 Koblenz
Deutscher Hebammen-Verband e.V.
Gartenstraße 26
76133 Karlsruhe
Deutschland- und Europapolitisches Bildungswerk NRW (DEPB)
Brochterbecker Straße 28
49545 Tecklenburg
DGB Bildungswerk e.V.
Am Homberg 44-50
45529 Hattingen
Diakonisches Werk an der Saar gGmbH
Rembrandtstraße 17-19
66540 Neunkirchen
DIREKT Sprachreisen OHG
Bergheimer Str. 104
69115 Heidelberg
Doemens e.V. / Doemens Academy GmbH
Lohenstraße 3
82166 Gräfelfing
Dr. Holzinger Institut
Dr. Daniel Holzinger GmbH
Alexanderstr. 23
70184 Stuttgart
DRK-Landesverband Saarland e. V.
Wilhelm-Heinrich-Str. 9
66117 Saarbrücken
Dr. Robert Eckert Schulen AG
Dr.-Robert-Eckert-Straße 3
93128 Regenstauf
123 Tareta
Spichernstraße 118
30161 Hannover
Europahaus Aurich
Von-Jhering-Straße 33
26603 Aurich
Europäische Akademie für bio-psycho-soziale Gesundheit an der EAG gGmbH
Wefelsen 5
42499 Hückeswagen
Europäische Immobilienakademie e.V.
Hohenzollernstraße 35
66117 Saaarbrücken
Euro-Schulen Berlin Brandenburg für berufliche Bildung und Beschäftigung gGmbH
Berliner Straße 66
13507 Berlin
Evangelische Familienbildungsstätte Saarbrücken
Mainzer Straße 269
66121 Saarbrücken
Evangelisches Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e.V.
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte
FAIN GmbH - Fach- und Industriemeisterschule
Havelstraße 16
64295 Darmstadt
Festo Lernzentrum Saar GmbH
Ansprechpartner: Frank Umlauf
Obere Kaiserstraße 301
66386 St.Ingbert-Rohrbach
First Meister Akademie GmbH
Flughafenstraße 59
70629 Stuttgart
Fördergesellschaft TGBBZ Sulzbach mbH
Schillerstraße 7
66280 Sulzbach
Fortbildungsinstitut Vulkaneifel
Eifel-Maar-Park 10
56766 Ulmen
FORUM UNNA
Friedrich-Ebert-Straße 58
59425 Unna
Franz-Röhr-Bildungswerk e.V.
Jahnstraße 12
70597 Stuttgart
Freies Bildungswerk Bochum
Oskar-Hoffmann-Str. 25
44789 Bochum
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.
siehe Akademie für Arbeitnehmer Weiterbildung
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Fuchs & Consorten Unternehmensberatung GmbH
Düsseldorfer Str. 90
40545 Düsseldorf
G H I
gaertner hkk e. K. Bildungsmanufaktur
Steinmetzstraße 23
66763 Dillingen
Gastronomisches Bildungszentrum Koblenz e.V.
Hohenfelder Straße 12
56068 Koblenz
GebärdenVerstehen e.Kfr.
Maaßstraße 26
69123 Heidelberg
Georg-von-Vollmar-Akademie e.V.
Schloss Aspenstein
82431 Kochel am See
Go Academy! GmbH & Sprachencafe e.V. in GbR
Grafenberger Allee 78-80
40237 Düsseldorf
Handwerkskammer des Saarlandes
Ansprechpartnerin: Nicole Wilhelm
Hohenzollerstraße 47-49
66117 Saarbrücken
Handwerkskammer für Schwaben
Geschäftsbereich Bildung und Personal
Siebentischstraße 52 - 58
86161 Augsburg
Heimvolkshochschule der KAB im Erzbistum Paderborn e. V.
Brüderstr. 27
59065 Hamm
Idee.on gGmbH
Hochwaldstraße 64
66620 Otzenhausen
IFF Institut für Fach- und Führungskräfte GmbH
Cottbuser Straße 1
51063 Köln
IG Metall Bildungsstätten Lohr - Bad Orb
Würzburger Straße 51
63619 Bad Orb
IG Metall Bildungszentrum Berlin
Am Pichelsee 30
13595 Berlin
IG Metall Bildungszentrum Beverungen
Elisenhöhe 1
37688 Beverungen
IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Otto-Brenner-Straße 100
45549 Sprockhövel
IG Metall Jugenbildungszentrum Schliersee
Unterleiten 28
83727 Schliersee
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
INeKO - Institut an der Universität zu Köln
Maarweg 231-233
50825 Köln
Informations- und Bildungszentrum Schloss Grimborn e.V.
Schlossstraße 10
51709 Marienheide
IQ Face Academie GmbH Aus- & Weiterbildung, Coaching, Beratung
Maxstraße 1
66450 Bexbach
J K L
Jagdschulen Jagen Lernen JL GmbH
Hofgut Linslerhof
Linslerhof 1
66802 Überherrn
Kolping Bildung Deutschland gGmbH
Ansprechpartnerin: Frau Aline Pink
Saarbrücker Straße 131
66333 Völklingen-Fenne
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Politisches Bildungsforum Saarland
Neumarkt 11
66117 Saarbrücken
Krawiec Consulting
Kormoranstraße 15
68259 Mannheim
Kreisvolkshochschule Limburg-Weilburg e. V.
Diezer Straße 33
65549 Limburg an der Lahn
Laufcampus GmbH
Eifelring 28
53879 Euskirchen
lernen & helfen Sprachreisen
Kleine Spitzengasse 2-4
50676 Köln
Lohmarer Institut für Weiterbildung e.V.
Donrather Straße 44
53797 Lohmar
M N O
Naturheilpraxis & Yogaschule am Hengstenbach
Liebknechtstraße 133a
63303 Dreieich
Nestor Bildungsinstitut GmbH
Alt-Blankenburg 1d
13129 Berlin
Neue Arbeit Saar gGmbH
Ansprechpartnerin: Monika Steffen-Rettenmaier
Bertha-von-Suttner-Straße 1
66123 Saarbrücken
neues lernen e. V.
Herwarthstr. 22
50672 Köln
NLP - TrainerAkademie Ebersburg
Ansprechpartner: Dr. Pushkar W. Happ
Altenhof 20 a
36157 Ebersburg
NUR OBEN IST PLATZ (NOIP)
Ansprechpartner: L. Schilsong und S. Moreira Coutinho GbR
Rockentalstr. 40
66386 St.Ingbert
Odenwald-Institut der Karl Kübel Stiftung
Tromm 25
69483 Wald-Michelbach
P Q R
Primus Bildungsforum
Jung & Jung GbR
Kirchweg 44
66133 Saarbrücken
Rankers GmbH
Hartheimer Straße 15c
79427 Eschbach
Reloaded Gesundheitsprävention-Coaching
Heugärtenweg 26
35305 Grünberg
r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken e.K.
Trierer Straße 8
66111 Saarbrücken
S T U
Saaris saarland.innovation&standort GmbH
Neumarkt 15
66117 Saarbrücken
Saarländischer Kraftfahrzeugverband
Trainingszentrum
Untertürkheimer Straße 2
66117 Saarbrücken
Saarländischer Schwesternverband e.V. Die Akademie
Jägermeisterpfad 5
66538 Neunkirchen
SBA Management School der Steinbeis-Hochschule
Max-Roth-Straße 16
76571 Gaggenau
Schornsteinfegerinnung für das Saarland
Kahler Allee 37
66386 St.Ingbert-Rohrbach
Sebastian-Kneipp-Akademie
Adolf-Scholz-Allee 6-8
86825 Bad Wörishofen
SHG Bildung gGmbH
Konrad-Zuse-Straße 3a
66115 Saarbrücken
Spitta GmbH-Akademie
Freiheit 6
13567 Berlin
Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG
Lichtstraße 45–49
50825 Köln
Stiftung Demokratie Saarland (SDS)
Europaallee 18
66111 Saarbrücken
STRALANG Institut Strasbourg
Etablissement Privé d’Enseignement Supérieur
16 rue Jean-Henri Schnitzler
67000 Strasbourg
Studiengemeinschaft Werner Kamprath Darmstadt GmbH
Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt
StudyLingua GmbH
Grabenberg 2a
97070 Würzburg
Taylorix Institut für berufliche Bildung e.V.
Brebacher Landstraße 9
66121 Saarbrücken
TEUTLOFF - Technische Akademie gGmbH
Henry-Ford-Straße 1
66740 Saarlouis
TLA TeleLearn-Akademie gGmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Am Tüv 1
66280 Sulzbach
Union Stiftung e. V.
Steinstraße 10
66115 Saarbrücken
V W X Y Z
ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gGmbH
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Verein für Soziale Bildungsarbeit e. V.
Im MediaPark 7
50670 Köln
Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen e.V. an der SHG Bildung gGmbH
Konrad-Zuse-Str. 3a
66115 Saarbrücken
Volkshochschule der Stadt Saarlouis
Kaiser-Friedrich-Ring 26
66740 Saarlouis
Volkshochschule des Regionalverbandes Saarbrücken
Altes Rathaus, Am Schlossplatz 2
66119 Saarbrücken
Volkshochschule Dillingen e.V.
De-Lenoncourt-Straße 5
66763 Dillingen
Volkshochschule Emden e. V.
An der Berufsschule 3
26721 Emden
Volkshochschule Hannover
Ada- und Theodor-Lessing-Volkshochschule
Burgstraße 14
30159 Hannover Hannover
Volkshochschule im Landkreis Merzig-Wadern e.V.
Gutenbergstraße 14
66663 Merzig
Volkshochschule Köln
Im Mediapark 7
50670 Köln
Volkshochschule Lebach e.V.
Dillinger Straße 67
66822 Lebach
Volkshochschule Neunkirchen
Marienstraße 2
66538 Neunkirchen
Volkshochschule Schaumburg
Jahnstraße 21 A
31655 Stadthagen
Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg
Barbarossaplatz 5
10781 Berlin
Volkshochschule Völklingen
Altes Rathaus, Bismarckstraße 1
66333 Völklingen
WAY Europäische Akademie für YOGA und ganzheitliche Gesundheit
Göttelmannstraße 13A
55130 Mainz
Weinsberger Forum GmbH
Hirschbergstrasse 17
74189 Weinsberg
Willi-Eichler- Bildungswerk
Kleiner Griechenmarkt 40
50676 Köln
Zentrum für Bildung und Beruf Saar gGmbH (ZBB)
Ernst-Abbe-Straße 10
66115 Saarbrücken
Zweckverband Volkshochschule Arnsberg/Sundern
Werler Str. 2 a
59755 Arnsberg