Thema: Weiterbildung
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Freistellung außerhalb des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes

Neben der Bildungsfreistellung nach dem SBFG gibt es auch weitere Freistellungstatbestände, so insbesondere für Betriebs- und Personaläte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätige.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Rechtstexte über Freistellungstatbestände außerhalb des SBFG.

Für die Anerkennung von Veranstaltungen nach § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz ist das Referat C/4 "Arbeits- und Tarifrecht, Prüfbehörde STTG" im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zuständig.

Kontakt

Referat C/4 Arbeits- und Tarifrecht, Prüfbehörde STTG

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken

Links

Freistellung von Personal- und Betriebsratsmitgliedern im Saarländischen Personalvertretungsgesetz

Gesetz über den Sonderurlaub für Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit

Saarländische Gesetze und Verordnungen

Dienstbefreiung und Sonderurlaub im Öffentlichen Dienst

Dienstbefreiung gemäß § 14 der Verordnung über den Urlaub für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter

Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes

Downloads

Auswirkungen des Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsgesetzes auf Dienstbefreiungsregelung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 UrlaubsVo (PDF, 50KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Sonderurlaub gemäß § 28f des Tarifvertrags der Länder für B (PDF, 11KB, Datei ist nicht barrierefrei)