Freistellung außerhalb des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes
Neben der Bildungsfreistellung nach dem SBFG gibt es auch weitere Freistellungstatbestände, so insbesondere für Betriebs- und Personaläte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätige.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Rechtstexte über Freistellungstatbestände außerhalb des SBFG.
Für die Anerkennung von Veranstaltungen nach § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz ist das Referat C/4 "Arbeits- und Tarifrecht, Prüfbehörde STTG" im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zuständig.
Kontakt
Referat C/4 Arbeits- und Tarifrecht, Prüfbehörde STTG
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken
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Freistellung von Personal- und Betriebsratsmitgliedern im Saarländischen Personalvertretungsgesetz
Gesetz über den Sonderurlaub für Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit
Saarländische Gesetze und Verordnungen