Landesdenkmalamt | Denkmalschutz

Rettungsgrabungen

Die im Boden verborgenen Hinterlassenschaften der Menschen aus der Vor- und Frühzeit sind Geschichtszeugnisse. Deshalb müssten sie eigentlich genauso wirksam geschützt werden wie Schrifturkunden. Doch während letztere in Archiven sicher aufbewahrt werden können, sind die archäologischen Urkunden im Boden dicht unter unseren Füßen nahezu überall durch das Leben und Wirtschaften des heutigen Menschen gefährdet.

Bodendenkmalpflege - Rettungsgrabung Nalbach Bodendenkmalpflege - Rettungsgrabung Nalbach
Notgrabung neben der katholischen Pfarrkirche von Nalbach, 2016 Foto: Landesdenkmalamt

Archäologische Fundplätze bilden die Grundlage der Bodendenkmalpflege. Erst ein Bruchteil dieser Fundplätze ist bisher bekannt, denn Bodenfunde werden meist erst dann gehoben, wenn sie Gefahr laufen, z.B. durch Baumaßnahmen, Eingriffe der Land- und Forstwirtschaft oder Raubgräber zerstört oder entwendet zu werden.

Das Saarländische Denkmalschutzgesetz (SDSchG) schützt die archäologischen Fundplätze vor diesen Gefahren. Es ermöglicht den Bodendenkmalpflegern, alle Planungen zu beeinflussen, die mit Eingriffen in den Boden verbunden sind.

Ansprechpartner

 

Prof. Dr. Wolfgang Adler

Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler