Erkundung und Inventarisation
Die Mitarbeiter der Bodendenkmalpflege erkunden archäologische Fundplätze wie Siedlungen oder Friedhöfe und Geländedenkmäler wie Grabhügel, Wallburgen und vieles mehr.
Die erkannten Bodendenkmäler werden dann unter Schutz gestellt und in die Denkmalliste aufgenommen.
Nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz (SDSchG) sind alle Funde, deren Eigentümerin oder Eigentümer nicht mehr ermittelt werden können, nach ihrer Entdeckung Eigentum des Landes. Deshalb bitten wir Sie, sich bei uns zu melden, wenn Sie einen Bodenfund gemacht haben. Bodenfunde können sein: Münzen, Knochen, Schmuck, Glasperlen, Gefäße, Fossilien, Bauteile ...
Ansprechpartner
Prof. Dr. Wolfgang Adler
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Dr. Constanze Höpken
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler