Ehrenamtliche Denkmalbeauftragte
Das Saarländische Denkmalschutzgesetz (SDSchG) bietet die Möglichkeit, als ehrenamtliche/r Denkmalbeauftragte/r in der Saarländischen Denkmalpflege tätig zu werden.
Zu den Aufgaben eines/r ehrenamtlichen Denkmalbeauftragten zählen:
- Sammeln und Weiterleiten von Informationen zu Baudenkmalen bzw. zu Bodendenkmalen,
- Recherchen zu Baudenkmalen bzw. zu Bodendenkmalen,
- Angebot von Führungen und anderen Formen der Denkmalvermittlung,
- Übernahme einzelner Projektarbeiten, z.B. Kartierung von Fundstellen oder Flurdenkmälern wie Grenzsteine und Wegekreuze, fotografische Dokumentation oder Hilfe bei Bauaufmaß,
- Überwachung und Pflege einzelner Denkmäler sowie
- Kontaktpflege mit Geschichtsvereinen, Heimatforschern, Denkmaleigentümern.
Wir bereiten unsere ehrenamtlichen Denkmalbeauftragten durch Schulung auf ihre Aufgaben vor und bilden sie kontinuierlich fort. Sie arbeiten vor Ort immer in Abstimmung und engem Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesdenkmalamtes. Die Arbeit kann sich auf bestimmte Themenkreise oder Örtlichkeiten beziehen. Individuelle Interessen werden bei der Festlegung des Arbeitsbereiches gerne berücksichtigt.
2006 wurden die ersten 21 ehrenamtlichen Denkmalbeauftragten des Saarlandes mit einer Urkunde in ihr Amt bestellt. Alle fünf Jahre wird neu ausgeschrieben. Falls Sie an einer künftigen Arbeit in der ehrenamtlichen Denkmalpflege interessiert sind, senden Sie bitte den nachstehend als Download bereitgestellten Fragebogen ausgefüllt an uns zurück.
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