Landesdenkmalamt | Denkmalschutz

Gartendenkmalpflege

Das Saarländische Denkmalschutzgesetz (SDSchG) rechnet die Gartendenkmäler, die man bisweilen auch Gründenkmäler nennt, zu den Baudenkmälern. Angesprochen sind hier zunächst selbstständige Garten-, Park- und Friedhofsanlagen, welche die Kriterien eines Kulturdenkmals erfüllen. Hinzu kommen Grün-, Frei- und Wasserflächen, die durch die Zugehörigkeit zu einem Baudenkmal, einem Ensemble oder einem Denkmalbereich denkmalwert sind. Hierunter fallen zum Beispiel Kloster-, Villen- und Bauerngärten, Platzanlagen und historisches Siedlungsgrün. Auch Alleen oder kulturhistorisch bedeutende Solitärgehölze können denkmalwürdig sein.

Bürgerpark Hafeninsel, Saarbrücken Bürgerpark Hafeninsel, Saarbrücken
Saarbrücken, Bürgerpark Hafeninsel, Ökolandschaft, 2018 Foto: Landesdenkmalamt

Vom klassischen Baudenkmal unterscheidet sich der historische Garten dadurch, dass er „vornehmlich aus Pflanzen, also lebendem Material besteht, folglich vergänglich und erneuerbar ist. Sein Aussehen resultiert aus einem ständigen Kräftespiel zwischen jahreszeitlichem Wechsel, natürlicher Entwicklung und naturgegebenem Verfall einerseits und künstlerischem sowie handwerklichem Wollen andererseits, die darauf abzielen, seinem Zustand Dauer zu verleihen.“ (Internationale Charta der historischen Gärten, Florenz 1981). Diese Besonderheit des Gründenkmals erfordert bei Maßnahmen der Erhaltung und Pflege spezifische Verfahrensweisen und Techniken und hat dazu geführt, dass die Gartendenkmalpflege heute ein eigenes Fachgebiet innerhalb der Denkmalpflege bildet.

Aufgabe der Gartendenkmalpflege ist es, das „historische Grün“ in all seinen Erscheinungsformen zu erfassen und zu erforschen sowie die denkmalwürdigen Anlagen und Objekte auszuweisen und zu publizieren. Des Weiteren wird den Denkmaleigentümern bei Instandsetzungs- und Pflegemaßnahmen sowohl fachlich als auch bei Finanzierungsfragen Beratung und Unterstützung angeboten.

Ansprechpartner