Landesdenkmalamt | Denkmalschutz

Städtebauliche Denkmalpflege

Wohnblockbebauung an der Großherzog-Friedrich-Straße, Saarbrücken Wohnblockbebauung an der Großherzog-Friedrich-Straße, Saarbrücken
Saarbrücken, Wohnblockbebauung an der Großherzog-Friedrich-Straße, hervorragendes Beispiel des Siedlungsbaues der 1920er Jahre Foto: Landesdenkmalamt

Städtebauliche Denkmalpflege bedeutet denkmalpflegerisches Engagement für die Erhaltung und die Pflege von aus historischen Gründen wertvollen Orts- und Stadtstrukturen sowie Kulturlandschaften. Dazu gehört es, diese denkmalwerten Strukturen als Denkmalbereiche und Ensembles zu erfassen, zu erforschen und in die Denkmalliste einzutragen.

Vorrangige Aufgabe der städtebaulichen Denkmalpflege ist es, die Belange dieser flächenhaften Denkmäler frühzeitig in die langfristigen, räumlichen Planungsprozesse einzubringen und somit an deren Erhaltung und denkmalgerechter Entwicklung mitzuwirken.

Das Landesdenkmalamt ist als Träger öffentlicher Belange an allen Planungsverfahren beteiligt und trägt durch Stellungnahmen zu Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung, Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren, Verkehrsplanung, Naturschutzplanung, Umweltverträglichkeitsprüfungen, integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten, Stadtsanierungen, Dorfentwicklungen, Vorhaben- und Erschließungsplanungen sowie zu Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen zur Bewahrung von Stadt- und Dorfstrukturen, Ortskernen sowie historischen Kulturlandschaften bei.

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