Landesdenkmalamt | Denkmalschutz

Inventarisation

Hofeld-Mauschbach, bewehrte Stauanlage von 1939 Hofeld-Mauschbach, bewehrte Stauanlage von 1939
Hofeld-Mauschbach, bewehrte Stauanlage von 1939 Foto: Landesdenkmalamt

Voraussetzung für den Denkmalschutz ist das Erkennen, Beschreiben, Dokumentieren, Bewerten und Veröffentlichen von Objekten, die von besonderer Bedeutung für die Öffentlichkeit sind. Denkmäler werden entweder flächendeckend oder nach Gattungen (z.B. Schulbauten, Fördertürme) inventarisiert. Oft werden auch Einzelprüfungen auf Grund von Anfragen von Bürgern oder Behörden vorgenommen.

Denkmalwürdig sind Objekte mit geschichtlicher, architektur- oder kunstgeschichtlicher oder technikgeschichtlicher Bedeutung. Auch andere Bedeutungskategorien sind möglich. Ein wichtiger Faktor ist die Authentizität der Erhaltung. Denkmäler können – müssen aber nicht – alt, erhaben oder schön sein. Viel wichtiger ist, dass sie Träger wichtiger und unersetzbarer historischer Informationen sind.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen Denkmäler erst nach einer wissenschaftlich fundierten, ausführlichen Prüfung aus. Eigentümer werden vor der geplanten Eintragung in die Denkmalliste durch ein Anhörungsschreiben informiert.

Ansprechpartner

Dr. Kristine Marschall
Inventarisation

Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler

Dr. Rainer Knauf
Inventarisation

Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler