Landesdenkmalamt | Denkmalschutz

Landesdenkmalrat

Der Landesdenkmalrat berät die Oberste Denkmalbehörde und das Landesdenkmalamt. Er beobachtet den Denkmalschutz und die Denkmalpflege im Saarland und fördert deren Entwicklung durch Stellungnahmen, Anregungen und Empfehlungen.

Der Landesdenkmalrat wird über die Entwicklung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Saarland durch die Oberste Denkmalbehörde regelmäßig informiert. Vor der Eintragung von Baudenkmälern und unbeweglichen Bodendenkmälern in die Denkmalliste, der Bescheidung eines Antrags auf Zerstörung oder Beseitigung und vor der Löschung eines Eintrags, vor der Unterschutzstellung beweglicher Kulturdenkmäler sowie dem Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz (SDSchG) ist der Landesdenkmalrat anzuhören.

Der Landesdenkmalrat tritt nach Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn wenigstens ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen des Landesdenkmalrates und seiner Ausschüsse sind nicht öffentlich. Zur Klärung einzelner Sachfragen kann der Landesdenkmalrat Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen.

Die Mitglieder des Landesdenkmalrates sind ehrenamtlich tätig. Der Landesdenkmalrat besteht aus bis zu 16 Mitgliedern, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen oder fachlichen Tätigkeit oder ihres allgemeinen Wirkens in der Öffentlichkeit besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege erworben haben. Die Oberste Denkmalbehörde beruft als Mitglieder

  • jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter auf Vorschlag des Saarländischen Städte- und Gemeindetages sowie des Landkreistages,
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag der Bistümer Speyer und Trier,
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Pfälzischen Landeskirche,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Architektenkammer des Saarlandes,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Ingenieurkammer des Saarlandes,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Handwerkskammer des Saarlandes,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Kunsthistorischen Instituts der Universität des Saarlandes,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Instituts für Vor- und Frühgeschichte der Universität des Saarlandes,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes,
  • ein Mitglied im Bereich der Landeskunde oder Geographie auf gemeinsamen Vorschlag der Kommission für Saarländische Landesgeschichte e.V. und des Historischen Vereins für die Saargegend e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Verbandes Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer des Saarlandes e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Familienbetriebe Land und Forst in Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. und
  • bis zu drei weitere Mitglieder, die über besonderen Sachverstand in den mit Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege befassten Gebieten verfügen.

Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu berufen.

Im ersten Jahr einer jeden Legislaturperiode erstattet der Landesdenkmalrat der Landesregierung einen Bericht über die Situation des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Saarland.

Die Amtszeit der Mitglieder des Landesdenkmalrates beträgt fünf Jahre. Wiederberufung ist zulässig. Die Geschäftsstelle des Landesdenkmalrates befindet sich bei der Obersten Denkmalbehörde.

Kontakt zum Landesdenkmalrat

Vorsitzender des Landesdenkmalrates

Erster stellvertretender Vorsitzender des Landesdenkmalrates

Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Landesdenkmalrates