Städtebauliche Denkmalpflege
Städtebauliche Denkmalpflege bedeutet denkmalpflegerisches Engagement für die Erhaltung und die Pflege von aus historischen Gründen wertvollen Orts- und Stadtstrukturen sowie Kulturlandschaften. Dazu gehört es, diese denkmalwerten Strukturen als Denkmalbereiche und Ensembles zu erfassen, zu erforschen und in die Denkmalliste einzutragen.
Vorrangige Aufgabe der städtebaulichen Denkmalpflege ist es, die Belange dieser flächenhaften Denkmäler frühzeitig in die langfristigen, räumlichen Planungsprozesse einzubringen und somit an deren Erhaltung und denkmalgerechter Entwicklung mitzuwirken.
Das Landesdenkmalamt ist als Träger öffentlicher Belange an allen Planungsverfahren beteiligt und trägt durch Stellungnahmen zu Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung, Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren, Verkehrsplanung, Naturschutzplanung, Umweltverträglichkeitsprüfungen, integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten, Stadtsanierungen, Dorfentwicklungen, Vorhaben- und Erschließungsplanungen sowie zu Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen zur Bewahrung von Stadt- und Dorfstrukturen, Ortskernen sowie historischen Kulturlandschaften bei.
Ansprechpartner
N. N.
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler