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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „all-wissend“

Das Saarland-Marketing veranstaltet ein Gewinnspiel für die Leser der BILD Starke Marken. Das Gewinnspiel wird ausgerichtet von saarland.innovation&standort e.V., Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken (nachfolgend: saaris).

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „all-wissend“.
Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 25.09.2021 bis zum 22.10.2021 / 23:59 Uhr statt.

Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

Gewinne

Es gibt folgenden Preis zu gewinnen: 1 x Lyoner Gusseisenpfanne im Wert von 80€

Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist saarland.innovation & standort e.V.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmer müssen über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von saaris und der mit saaris verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.

Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z. B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.

Spielverlauf

Das Kreuzworträtsel wird während des Gewinnspielzeitraums in der BILD Starke Marken Ausgabe veröffentlicht sein.

Um teilzunehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Der Teilnehmer muss seinen Namen, seine Maildresse und das Lösungswort des Kreuzworträtsels in einem Kontaktformular auf www.überirdisch.saarland hinterlassen.

Das Gewinnspiel beginnt am 25.09.2021, 12:00 Uhr. Teilnahmeschluss ist der 22.10.2021 um 23:59 Uhr.

Die Auslosung findet am nächsten Werktag nach Teilnahmeschluss statt.

Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Gewinnspielende möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Nachrichten werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Es gilt der Zeitpunkt des Absendens des Kontaktformulars auf www.überirdisch.saarland.

Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrmalige Teilnahme ist zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und auch nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmers oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.

Gewinnermittlung

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt per Zufallsgenerator.

Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner werden jeweils nach Ablauf des Gewinnspiels innerhalb von einer Woche zum Teilnahmeschluss des jeweiligen Gewinnspiels per E-Mail über den Gewinn informiert. Der Gewinner muss auf die Gewinnbenachrichtigung antworten und die Annahme des Gewinns in Textform (E-Mail) erklären sowie seine Adresse für den Versand des Gewinns angeben.

Gewinnabwicklung

Der Gewinner bekommt sein Gewinnpaket per Post zugeschickt.

Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Teilnahmeausschluss

saaris ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Nutzungsbedingungen des Uploadformulars oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern der saaris oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist die saaris auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern. saaris behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmer von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird die saaris insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmer den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://saarland.de/stk/DE/aufgaben-projekte/projekte-aktionen/saarland-ueberirdisch/all-wissend/all-wissend-datenschutz.html

Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels

saaris ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:

  • ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;
  • wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;
  • oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.

Haftung

Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz gegen die saaris in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Haftung der saaris ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der saaris, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen der saaris. Soweit die Haftung der saaris ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der saaris.

Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der saaris bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die saaris oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der saaris beruhen, haftet die saaris nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).

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