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Datenschutzhinweise für öffentliche Aufträge und Konzessionen

Datenschutzinformationen nach Artikel 13 & Artikel 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Bieter, Auftrags- und Konzessionsnehmer

Die Staatskanzlei des Saarlandes erteilt folgende Informationen für den Fall, dass personenbezogene Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO) sowie für den Fall, dass solche nicht bei der betroffenen Person erhoben werden (Art. 14 DSGVO).

I. Verantwortlicher

Staatskanzlei des Saarlandes
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681/501-00

Kontakt: https://www.saarland.de/stk/DE/service/kontakt/kontaktformular

 

II. Kontaktdaten des/der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681/501-00

E-Mail: datenschutz@staatskanzlei.saarland.de 

 

III. Zwecke der Verarbeitung

1. Für den Fall, dass die personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person erhoben werden (Art. 13 DSGVO)

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der

  • Durchführung der in den übrigen Unterlagen beschriebenen Vergabe und ggf. der Durchführung/Abwicklung des Vertrags

oder 

  • der Direktvergabe eines öffentlichen Auftrags/einer Konzession und ggf. der Durchführung/Abwicklung des Vertrages sowie des vorvertraglichen Austauschs („Vertragsanbahnung“)

verarbeitet.

2. Für den Fall, dass die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden (Art. 14 DSGVO)

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zu den unter III.1. genannten Zwecken.

IV. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Grundlage einer oder mehrerer der folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet: 

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO 
  • Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit § 4 Saarl. Datenschutzgesetz 

V. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Die öffentliche Stelle verarbeitet folgende personenbezogene Daten von Ihnen:

  • Name und Vorname
  • Ihre geschäftliche E-Mailadresse
  • Ihre geschäftliche Telefonnummer
  • sonstige im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. der Vertragsanbahnung bzw. der Vertragsdurchführung/-abwicklung anfallende Daten (bspw. Daten zu Ihrer Qualifikation)

VI. Empfänger oder Kategorien von Empfängern 

Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann weitergegeben, wenn dies nach nationalem oder europäischem Recht möglich oder verpflichtend ist. Zu den möglichen Empfängern einer solchen Übermittlung können etwa folgende gehören: 

  • (Prüf-)Behörden in anderen öffentlichen Stellen im Rahmen von vergaberechtlichen Abfragen/Meldepflichten
  • Vergabekammern/Gerichte im Falle von Nachprüfungsanträgen/Klagen 
  • an die Ihnen gegenüber sonst genannten Stellen zur Vertragsabwicklung  
  • ggfls. die Polizei etwa im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen oder im Zusammenhang mit dem Zutritt zu den Parkplätzen/den Gebäuden der Staatskanzlei

VII. Speicherdauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens, zur Durchführung/Abwicklung des Vertrages sowie zur Dokumentation unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Gemäß Nr. 18 Satz 2 der Beschaffungsrichtlinien des Saarlandes beträgt die Aufbewahrungsfrist für Rechnungs- und Vergabeunterlagen bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen grundsätzlich 5 Jahre. Gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 VgV, § 6 Abs. 3 KonzVgV (entsprechend) ist die Dokumentation bei der Vergabe von Bauaufträgen und Konzessionen bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags/Vertragsschluss.

VIII. Ihre Rechte

Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen  

  • das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO; Mitteilung, ob und – wenn ja – welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind und damit zusammenhängender weiterer Informationen), 
  • das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO; Unverzügliche Berichtigung/Vervollständigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten),
  • das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO; unverzügliche Löschung Sie betreffender personenbezogener Daten)
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), und
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO; Erhalt der Sie betreffenden personenbezogenen Daten in strukturierten, gängigem, und maschinenlesbaren Format sowie Übermittlung/Übermitteln lassen dieser Daten an andere Verantwortliche). 

Außerdem besteht für Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO; Unterbinden einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung). 

Zur Ausübung der vorgenannten Rechte wenden Sie sich bitte an den/die behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n (Ziff. II.). Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Fritz-Dobisch-Str. 12, 66111 Saarbrücken; Tel.: 0681-947810) wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden.

IX. Hinweis auf die Freiwilligkeit in den Fällen des Art. 13 DSGVO

 Die Bereitstellung personenbezogener Daten zu Ihrer Person gegenüber der Staatskanzlei ist nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, sondern erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie ist für die Durchführung des Vergabeverfahrens/der Vergabe, insbes. einen (möglichen) Vertragsabschluss erforderlich. Die Nichtbereitstellung der Daten, ggfls. auch weiterer erforderlicher Daten, kann daher für Sie rechtliche Nachteile haben, wie etwa den Verlust von Rechtspositionen (so können Sie etwa im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Zuschlagsentscheidung nicht berücksichtigt werden).

X. Quelle der Informationserhebung in den Fällen des Art. 14 DSGVO

Ihre personenbezogenen Daten erheben wir bei dem Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind.