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Landesarchiv

Das Landesarchiv verwahrt Geschichtsquellen unserer Region, die bis in das Hohe Mittelalter zurückreichen. Es stellt sie allen historisch Interessierten zur Benutzung zur Verfügung. Aber auch alle Bürger haben Zugang, die beispielsweise in Katasterbüchern, Notariatsurkunden und Zivilstandsregistern private Nachforschungen anstellen wollen.

Archivalien Archivalien
Archivalien im Lesesaal des Landesarchivs Foto: Staatskanzlei/mn

Das Landesarchiv übernimmt wichtige Unterlagen von allen staatlichen Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen des Saarlandes, die dort für die laufende Arbeit nicht mehr benötigt werden. Es ordnet und verzeichnet sie und stellt sie den Behörden und - nach Ablauf bestimmter Fristen - allen Interessierten als neue Quellen für die Benutzung bereit.
Gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Saarländische Archivgesetz vom 23. September 1992, das am 1. Januar 1993 in Kraft getreten ist (Amtsblatt des Saarlandes 1992, S. 1094).

Weitere Informationen finden Sie im Portal des Landesarchivs