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Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Set Bundesratspräsidentschaft: Zukunft durch Wandel"

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Set Bundesratspräsidentschaft: Zukunft durch Wandel". Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 16.05.25, 08:00 Uhr bis zum 19.05.25, 12.00 Uhr statt.

Die Landesvertretung des Saarlandes beim Bund veranstaltet ein Gewinnspiel auf ihren Social-Media-Kanälen auf den Plattformen „Facebook“ und „Instagram“. Es wird ausgerichtet von der Landesvertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin, in den Ministergärten 4, 10117 Berlin.

Hinweis: In der Folge nutzen wir zur besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form. Dies schließt alle Personen (m/w/d) mit ein.

Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer (m/w/d) verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

Gewinne

Es gibt folgenden Preis zu gewinnen: 

1x ein „Set Bundesratspräsidentschaft: Zukunft durch Wandel“ bestehend aus: einem Baumwollbeutel, einem Notizblock, einem Kugelschreiber, einem Schlüsselbund, einer Tasse, einer Samenkugel.

Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Landesvertretung des Saarlandes beim Bund. Für die Distribution des Gewinnes ist die Landesvertretung des Saarlandes beim Bund zuständig.  

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmer müssen über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater der Landesvertretung des Saarlandes und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.

Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.

Spielverlauf

Das Gewinnspiel wird während des Gewinnspielzeitraums auf der Instagram und Facebook-Seite der Landesvertretung des Saarlandes beim Bund veröffentlicht sein.

Das Gewinnspiel beginnt am 16.05.25, 08:00 Uhr. Teilnahmeschluss ist der 19.05.25, 12.00 Uhr.

Um teilzunehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Schreibt uns im Kommentarfeld zum Social-Media-Beitrag, warum im Ehrenhof des Bundesrates 35 Blumenkübel platziert sind. Dieser Eintrag im Kommentarfeld muss bis zum Teilnahmeschluss, also bis spätestens 19.05.25, 12:00 Uhr, erfolgt sein.

Unter allen Personen, die diese Bedingungen erfüllen, wird ein Set verlost.

Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Teilnahmeschluss möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Kommentare werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Es gilt der Zeitpunkt des Kommentars auf Facebook oder Instagram.
Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrfache Teilnahme pro Person ist nicht zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und auch nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmers oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.

Gewinnermittlung

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch Verlosung.

Benachrichtigung der Gewinner

Unter allen Personen, die bis zum 19. Mai (12 Uhr) Kommentare zu o.g. Thema posten, wird insgesamt ein Sammlerset verlost. Der Gewinner ist einverstanden, dass er von uns per Direktnachricht informiert wird, dass er gewonnen hat. Er wird darin gebeten, uns (Landesvertretung des Saarlandes beim Bund) bis zum 21. Mai 2025 (12 Uhr) eine direkte Nachricht zu schicken mit der Adresse für den Versand des Gewinns. Erhalten wir bis dahin keine Nachricht mit der Adresse, erlischt der Gewinn. Nach dem Versand wird die Adresse gelöscht.

Gewinnabwicklung

Der Gewinner erhält seinen Gewinn per Post. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Teilnahmeausschluss

Die Landesvertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Nutzungsbedingungen des Formulars oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern der Landesvertretung oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist die Landesvertretung auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern. Die Landesvertretung behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmer von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird die Landesvertretung insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmer den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung.

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder Meta und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist weder Facebook, Instagram oder Meta, sondern die Landesvertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Facebook, Instagram oder Meta ist dabei in keiner Weise für das Gewinnspiel verantwortlich. Sofern seitens Facebook/Instagram/ Meta Daten erhoben werden, ist die Landesvertretung des Saarlandes hierfür nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat sich selbst über die Datenschutzbedingungen von Facebook und Instagram zu informieren. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Facebook/Instagram, sondern an l.geiger@lv.saarland.de zu richten.

Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels

Die Landesvertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:

  • ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;
  • wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;
  • oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.

Haftung

Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz gegen die der Landesvertretung in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Haftung der Landesvertretung ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der Landesvertretung, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen der Landesvertretung. Soweit die Haftung der Landesvertretung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Landesvertretung.

Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Landesvertretung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Staatskanzlei oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Landesvertretung beruhen, haftet die Landesvertretung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).

Erstellt durch: © DURY LEGAL Rechtsanwälte – www.dury.de im Auftrag von Saaris e.V. – redaktionell angepasst am 30.04.25