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Teilnahmebedingungen

zum Gewinnspiel „Französisch lernen – VHS Sprachkurse“

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Französisch lernen – VHS Sprachkurse“. Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 22.01.2024, 8:00 Uhr bis zum 31.01.2023 um 23.59 Uhr statt.

Die Staatskanzlei des Saarlandes veranstaltet ein Gewinnspiel anlässlich des Deutsch-Französischen Tages. Es wird ausgerichtet von der Staatskanzlei des Saarlandes, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Französisch lernen – VHS Sprachkurse“.

Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 22.01.2024, 8:00 Uhr bis zum 31.01.2023 um 23.59 Uhr statt.

 

Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmende (m/w/d) verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

 

Gewinne

Es gibt folgenden Preis zu gewinnen:

3x Gutschein für je einen Französischkurs an der vhs Regionalverband Saarbrücken im Wert von 82€

 

Veranstalter

Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Staatskanzlei des Saarlandes.

 

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmenden müssen über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen.

 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeitenden und Berater*innen der Staatskanzlei sowie der vhs Regionalverband Saarbrücken und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner*innen in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.

 Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.

 

Spielverlauf

Das Gewinnspiel beginnt am 22.01.2024, 8:00 Uhr.

Teilnahmeschluss ist der 31.01.2023 um 23.59 Uhr.

Um teilzunehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Der Teilnehmende (m/w/d) muss mindestens eine der gestellten Fragen per Kommentar zu dem Post beantworten.

Der Teilnehmende (m/w/d) muss Follower von „Europa im Saarland“ sein.

Unter allen Personen, die diese Bedingungen erfüllen, werden 3 Personen ausgelost.

Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Teilnahmeschluss möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende E-Mail-Adressen werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Es gilt der Zeitpunkt des Absendens des Kontaktformulars.

Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrfache Teilnahme pro Person ist nicht zulässig.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und auch nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmenden oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.

 

Gewinnermittlung

Die Ermittlung der Gewinner*innen erfolgt durch einen Zufallsalgorithmus seitens des Veranstalters.

 

Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner*innen werden jeweils nach Ablauf des Gewinnspiels innerhalb von zwei Wochen zum Teilnahmeschluss des Gewinnspiels per Direktnachricht auf Facebook bzw. Instagram über den Gewinn informiert. Die Gewinner*innen müssen auf die Gewinnbenachrichtigung antworten und die Annahme des Gewinns in Textform (per Direktnachricht) erklären.

Gewinnabwicklung

Die Gewinner*innen werden der vhs gemeldet und können dort dann selbstständig ihren gewonnenen Sprachkurs einlösen.

Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

 

Teilnahmeausschluss

Die Staatskanzlei ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Nutzungsbedingungen des Formulars oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitenden der Staatskanzlei oder von anderen Teilnehmenden. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist die Staatskanzlei auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern. Die Staatskanzlei behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmende von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird die Staatskanzlei insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der/die Teilnehmende den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner*in ausgelost.

 

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung.

 

Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels

Die Staatskanzlei ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:

ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;

eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;

wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;

oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.

Haftung

Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz gegen die Staatskanzlei in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Haftung der Staatskanzlei ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der Staatskanzlei, der Mitarbeitenden, der Vertreter*innen oder der Erfüllungsgehilfen der Staatskanzlei. Soweit die Haftung der Staatskanzlei ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmer*innen, Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen der Staatskanzlei.

Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Staatskanzlei bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Staatskanzlei oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Staatskanzlei beruhen, haftet die Staatskanzlei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).

 

Erstellt durch: © DURY LEGAL Rechtsanwälte – www.dury.de im Auftrag von Saaris e.V. – redaktionell angepasst am 19.01.2024