Thema: Wald und Forstwirtschaft
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wald und Forst

SaarForst Landesbetrieb

Der SaarForst Landesbetrieb (SFL) hat die Aufgabe, den Wald im Eigentum des Saarlandes nach den Vorgaben des saarländischen Landeswaldgesetzes als Dauerwald bürgernah, ökonomisch und ökologisch nachhaltig zu bewirtschaften. Im Sinne der Generationengerechtigkeit soll das Anlagevermögen Wald in seiner Werthaltigkeit gestärkt werden.
Das gilt auch für die durch den SFL betreuten Kommunal- und Privatwälder, solange der Eigentümer nicht ein anderes waldbauliches Betriebsmodell ausdrücklich beschließt. Auch in den postmontanen Landschaften des Staatswaldes und in angrenzenden Bereichen (z.B. Halden, Schlammweiher etc.) ist die Folgenutzung Aufgabe des SFL.

Eine bürgernahe Bewirtschaftung bedeutet, dass

  • laut § 28 LWaldG der Staastwald im besonderem Maß dem Allgemeinwohl dient. Der SaarForst Landesbetrieb (SFL) setzt diese Aufgabe in vorbildlicher Weise um.
  • dass die Försterinnen und Förster des SFL für den Bürger erkennbar und als Ansprechpartner erreichbar sind sowie
  • den Bürgerinnen und Bürgern durch den SFL zukünftig stärker die Möglichkeit gegeben wird, durch einen allgemeinverständlichen „Waldkodex“ waldbauliches und jagdwirtschaftliches Handeln zu verstehen und zu bewerten mit dem Ziel, sich stärker als bisher mit der Wald- und Jagdbewirtschaftung zu identifizieren.

SaarForst Landesbetrieb

Direktor SaarForst Landesbetrieb

Thomas Steinmetz
Direktor des SaarForst Landesbetrieb

Von der Heydt 12
66115 Saarbrücken

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