Thema: Wald und Forstwirtschaft
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wald und Forst

Freizeit im Wald

Wandern im Wald

Nach wie vor hat unser Wald für die wohnortnahe Erholung eine herausragende Bedeutung. Für die meisten Saarländer, selbst wenn sie in der Stadt wohnen, beginnt das Walderlebnis praktisch vor der Haustür. Davon wird auch entsprechend intensiv Gebrauch gemacht.
Seit etwa 10 Jahren ist zusätzlich ein ganz neuer Sektor entstanden. Dank der mittlerweile fast 50 Premiumwege ist das Saarland als Wanderland bundesweit bekannt geworden. Grund dafür ist zum einen die perfekte, ständig überprüfte Qualität der Wege, vor allem jedoch die abwechslungsreiche Landschaft mit dem hohen Waldanteil.

Wandern im Saarland (Tourismus Zentrale Saarland GmbH)

 

Fahrradfahren im Wald

Das Saarland verfügt über ein dichtes Netz an bestens ausgebauten und beschilderten Fahrradwegen für unterschiedliche Ansprüche.
Vom familienfreundlichen Saar-Radweg oder Niedtal-Weg bis zu dem recht anspruchsvollen Saarland-Rundradweg ist für Jeden etwas dabei. Spezielle Zielgruppen kommen auf den sportlichen Mountainbikestrecken in St. Ingbert oder St. Wendel auf ihre Kosten.
Viele dieser Strecken führen durch Wälder. Daher sollte man wissen, dass nach dem saarländischen Waldgesetz das Fahrradfahren im Wald nur auf Wegen und Straßen gestattet ist und nicht auf den Fußpfaden.

Fahrradfahren im Saarland (Tourismus Zentrale Saarland GmbH)

 

Reiten im Wald

Aufgrund der dichten Besiedlung und der Vergangenheit als Standort der Kohle- und Eisenindustrie ist das Saarland kein klassisches Reiterland. Dennoch haben sich eine Vielzahl lokaler Schwerpunkträume herausgebildet, wo vorzugsweise der Wald stark von Reitern frequentiert wird. Im Kern dieser Gebiete liegen größere Reitvereine mit Ihren Anlagen oder gewerbliche Reiterhöfe, die überall im Lande existieren.

Analog zum Radfahren gilt auch für die Reiter grundsätzlich ein Wegegebot.

Reiten im Saarland (Tourismus Zentrale Saarland GmbH)

 

Hunde im Wald

Wie bei allen Formen der Walderholung gilt besonders für Hundebesitzer der allgemeine Grundsatz des Waldgesetzes, dass man sich im Wald so zu verhalten hat, dass die Lebensgemeinschaft nicht gestört wird und die Erholung der Mitmenschen nicht beeinträchtigt wird. Leider häufen sich die Beobachtungen und Beschwerden von Spaziergängern und Joggern, dass diese eigentlich selbstverständliche Forderung durch manche Hundebesitzer missachtet wird. Damit bringen einige Unbelehrbare eine ganze Bevölkerungsgruppe in Misskredit.

Im Jagdgesetz für das Saarland stehen Rechte und Pflichten, die nicht nur für Jäger und Jagdpächter von Bedeutung und Interesse sind, sondern auch für Hundebesitzer, die sich mit ihren Hunden im Wald aufhalten.
So steht fest: Katzen und Hunde dürfen nicht getötet werden. Wildernde Hunde sind bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen, die dann das Weitere veranlasst.

Während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 30. Juni  dürfen nach § 33 des Jagdgesetzes nur Hunde, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, unangeleint geführt werden.
Zuverlässig bedeutet, der Hund muss kontrollierbar sein und der Hundebesitzer muss diese Kontrolle auch ausüben. Bei Missachtung kann ein Bußgeld erhoben werden.

Praktisch bedeutet dies eine Leinenpflicht für die Mehrzahl aller Haushunde für diesen Zeitraum.

Weitergehende Regelungen (Leinenzwang) bestehen oft in Naturschutzgebieten oder durch Satzung der Kommunen in ausgewiesenen Bereichen.

 Wandern mit Hund im Saarland (Tourismus Zentrale Saarland GmbH)

  

Pilze sammeln im Wald

Nach § 39 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz darf jeder (abweichend von Absatz 1 Nummer 2) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.
Einige unserer Waldpilze sind vom Aussterben bedroht und stehen schon auf der Roten Liste. Unsere bekanntesten Speisepilze wie Steinpilze, Maronen oder Pfifferlinge sind aber nicht gefährdet, obgleich sie - wie manch älterer Pilzsucher schon bemerkt hat - teilweise nicht mehr so häufig sind wie früher. Der Spaß am Suchen in freier Natur und die Vorfreude auf ein schmackhaftes Pilzgericht zieht viele Sammler schon frühmorgens in den Wald.

 

Feiern im Wald

Der für den Staatswald zuständige SaarForst Landesbetrieb hält für diese Form der Walderholung kein Angebot vor.
Es gibt jedoch auf lokaler Ebene bei den einzelnen Städten und Kommunen die Möglichkeit, nach Absprache mit den Kommunalen Forstdienststellen Grillhütten und Rastplätze zu mieten.