Wildtier-Kinderstube: Bitte nicht stören!
Zum Wandern raus in die Natur, auf der Suche nach einem Geocache, mit dem Rad unterwegs oder das zarte Grün in den Wäldern genießen: Für viele startet so das Naturerlebnis im Frühling. Frühlingszeit ist immer auch die Zeit der Tierkinder, die im Schutz der Bäume und der hohen Gräser aufgezogen werden. „Es ist einiges los im Wald, von dem wir Besucher häufig nichts mitbekommen“, sagt Umweltministerin Petra Berg. „Der Wald ist ‚Kinderstube‘ für zahlreiche Wildtiere. Seit dem 1. März ist die Brut- und Setzzeit in vollem Gange.“
Nehmt Rücksicht als Waldbesucher
Die Pflicht zur Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit ist im Gesetz verankert. In §39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes gibt der Bundesgesetzgeber vor, dass in dieser Zeit besonders auf Tiere und ihre Lebensstätten Rücksicht genommen werden muss. Nur so ist es möglich, dass Wildtiere ungestört ihren Nachwuchs zur Welt bringen und aufziehen können. Hektik und Stress mögen die Tiere in dieser Zeit überhaupt nicht. Bis zum 30. September sollten sich daher Waldbesucher besonders vorsichtig und respektvoll im Wald gegenüber den Jungtieren und werdenden Elterntieren verhalten.
Wild beobachten, aber mit Abstand
Auch wenn man sich als Waldbesucher unbeobachtet fühlt, ist man immer unter Beobachtung: Jede Bewegung wird von den Wildtieren aus sicherer Entfernung oder aus ihrem Versteck wahrgenommen. „Auf den Wegen zu bleiben, sollte in dieser Zeit selbstverständlich sein. Ein Querfeldein Laufen durch die Einstände, also das Wohnzimmer der Wildtiere, führt zu Stress in einer Zeit, in der die Tiere Ruhe benötigen. Ein plötzliches Auffliegen der Vögel oder eine Flucht aus Angst vor dem Menschen kann zu schlimmen Verletzungen bei den Tieren führen“, erklärt Berg.
Mein Hund hört auch ohne Leine
Viele Hunde sind treue Weggefährten und bleiben stets bei ihren Besitzern. Eine Leinenpflicht besteht daher nicht, wenn der Hund so erzogen ist, dass er nicht in die Waldbestände außerhalb des Weges und somit in die „Kinderstube“ der Wildtiere eindringt, sondern sich in unmittelbarere Nähe und abrufbar beim Hundeführer aufhält. Dazu hat die Jägerschaft in ihrem Gesetz in §33 Absatz 2 (Saarländisches Jagdgesetz – SJG) eine Zeit festgelegt, in der Hunde eigentlich angeleint geführt werden sollen. Im Falle eines Verjagens von Wildtieren aus ihren Einständen könnte dies dazu führen, dass sich Tiere verletzen oder der Hund durch die gestressten Elterntiere verletzt wird. Sind die Wildtiere noch tragend, könnte es bei einer Flucht vor dem Hund zum Verlust eines noch nicht geborenen Jungtieres kommen. In Landschafts-, Naturschutz oder Wildschutzgebieten gelten hierzu möglicherweise auch noch speziellere Regelungen.
Holt uns nicht mit, unsere Mama kommt wieder
Sind die Kleinen erst einmal auf der Welt, wollen sie natürlich alles erkunden und erforschen. Allerdings sind sie noch schwach und ihr Orientierungssinn ist erst gering ausgeprägt. Eine kurze Rast ist für sie auch am oder auf einem Weg möglich, ohne gleich krank oder hilflos zu sein. Das Muttertier ist meistens nicht weit und wird durch die Rufe des Jungtiers schnell herbeieilen, wenn Hilfe nötig ist. Menschliches Eingreifen kann dazu führen, dass das Muttertier durch den Geruch des Menschen abgeschreckt wird und seinen Nachwuchs nicht mehr annimmt. Weiterhin sind die rechtlichen Konsequenzen, die das Mitnehmen eines Wildtieres nach sich zieht, nicht außer Acht zu lassen. Bei jagdbaren Wildtieren ohne Einverständnis des Jagdpächters, wäre nach dem Bundesjagdgesetz bei Mitnahme des Tieres auch der Tatbestand der Jagdwilderei erfüllt.