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Förderung des Kommunal- und Privatwaldes
Waldförderung GAK
Private und Kommunale Waldbesitzer können für folgende forstlichen Maßnahmen Zuwendungen beantragen:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung
- Waldumbau (Wiederaufforstung, Vorbau, Nachbesserungen)
- Kulturpflege
- Auflösung von Verjüngungsblockaden
- Jungbestandspflege
- Bodenschutzkalkung
- Forstwirtschaftlichen Infrastruktur (Wegebau)
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Erstaufforstung (Neuanlage von Wald)
- Maßnahmen zu Extremwetterschäden (Sonderrahmenplan)
Die Maßnahmen werden vom Bund und vom Land finanziert; bei den Maßnahmen „Wegebau und Bodenschutzkalkung“ wird bislang im Rahmen der Kofinanzierung gegebenenfalls ein Finanzierungsbeitrag durch die EU übernommen werden.
Hinweis: Die Förderrichtlinie Forst wird zur Zeit überarbeitet. Bis dahin gilt weiterhin die FRL-Forst ("Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen vom 01.04.2017", incl. Förderantrag).
Als Übergangsregelung gilt darüber hinus der "Zuwendungsantrag gem. FRL Forst -Extremwetter" mit Anlage vom 19-05-2020. Ab 01.01.2020 gelten für alle bisherigen Fördertatbestände nach GAK A, B, C, D und F die in der Übersichtstabelle "Kostensätze / Zuwendungshöhen" vom 19.05.2020 genannten Fördersätze; die ergänzenden Erläuterungen sind verbindlich zu beachten.
Download:
Anschreiben des Ministers Mai 2019 zur Waldförderung GAK (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
GAK Rahmenplan Forst (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Zuwendungsantrag gemäß FRL Forst - "Extremwetter" (PDF, 201KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Übersichtstabelle "Kostensätze / Zuwendungshöhen" (PDF, 105KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Waldförderung Öko-Wald
Die Richtlinie dient der Durchführung von Investitionsmaßnahmen für private und kommunale Waldbesitzer zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt der Lebensräume und Lebensstätten der in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere der Arten von gesamteuropäischer Bedeutung, der Entwicklung und dem nachhaltigen Schutz von Gebieten mit hohem Naturwert durch die Förderung von:
- Lichtwaldstrukturen
- Biotopbäumen
- Maßnahmen zur Verbesserung von Waldlebensräumen
- Anlage von Biotopen
Die Maßnahmen werden je hälftig von der EU und vom Land finanziert.
Download:
Förderrichtlinie Öko-Wald vom 01.04.2018 (docx, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Christoph Rath
D/5 - Privat- und Kommunalwald, Forstbetriebsaufsicht
- E-Mail: c.rath@umwelt.saarland.de
- Tel: +49 681 501-4315
- Fax: +49 681 501-4521
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken