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Förderung des Kommunal- und Privatwaldes
Waldförderung GAK
Aufgrund den vielfältigen Änderungen auf Bundesebene zur Förderung in 2024 ist zur Zeit keine Antragstellung möglich.
Wir bitten um Verständnis!
Private und Kommunale Waldbesitzer können für folgende forstlichen Maßnahmen Zuwendungen beantragen:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung
- Waldumbau (Wiederaufforstung, Vorbau, Nachbesserungen)
- Kulturpflege
- Auflösung von Verjüngungsblockaden
- Jungbestandspflege
- Bodenschutzkalkung
- Forstwirtschaftlichen Infrastruktur (Wegebau)
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Erstaufforstung (Neuanlage von Wald)
- Maßnahmen zu Extremwetterschäden (Sonderrahmenplan)
Die Maßnahmen werden vom Bund und vom Land finanziert; bei den Maßnahmen „Wegebau und Bodenschutzkalkung“ wird bislang im Rahmen der Kofinanzierung gegebenenfalls ein Finanzierungsbeitrag durch die EU übernommen werden.
Hinweis: Die Förderrichtlinie Forst wird zur Zeit überarbeitet. Bis dahin gilt weiterhin die FRL-Forst ("Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen vom 01.04.2017", incl. Förderantrag).
Als Übergangsregelung gilt darüber hinus der "Zuwendungsantrag gem. FRL Forst -Extremwetter" mit Anlage vom 19-05-2020. Ab 01.01.2020 gelten für alle bisherigen Fördertatbestände nach GAK A, B, C, D und F die in der Übersichtstabelle "Kostensätze / Zuwendungshöhen" vom 19.05.2020 genannten Fördersätze; die ergänzenden Erläuterungen sind verbindlich zu beachten.
Christoph Rath
D/5 - Privat- und Kommunalwald, Forstbetriebsaufsicht
- E-Mail: c.rath@umwelt.saarland.de
- Tel: +49 681 501-4315
- Fax: +49 681 501-4521
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken