Thema: Wald und Forstwirtschaft
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wald und Forst

Bekanntmachung des MUKMAV gemäß § 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 73 Abs. 5 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) - Antrag auf die dauerhafte Umwandlung von Wald

Die AG der Dillinger Hüttenwerke, Werkstraße 1, 66763 Dillingen, hat mit Antrag vom 13.06.2023 beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, die dauerhafte Umwandlung von Wald für folgende Flächen beantragt:

  • Gemarkung Diefflen (Dillingen) Flur 9 Flurstück 89/5 (teilweise)
  • Gemarkung Diefflen (Dillingen) Flur 8 Flurstück 714/4 (teilweise)
  • Gemarkung Roden (Saarlouis) Flur 1 Flurstück 164/2 (teilweise)
  • Gemarkung Roden (Saarlouis) Flur 1 Flurstück 667/169 (vollständig)
  • Gemarkung Roden (Saarlouis) Flur 1 Flurstück 162/13 (teilweise)
  • Gemarkung Roden (Saarlouis) Flur 1 Flurstück 162/7 (teilweise)

Das geplante Vorhaben bedarf gem. § 8 Landeswaldgesetz (LWaldG) der Waldumwandlung und unterliegt wegen seiner Größe (ca. 15,7 ha) der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. Ziffer 17.2.1 der Anlage 1 UVPG. Neben der Umweltverträglichkeitsprüfung sind folgende Unterlagen Bestandteil der eingereichten Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Waldumwandlung - AG der Dillinger Hüttenwerke
  • Geotechnische Stellungnahme - Dr. Jung+Lang Ingenieure
  • Umwelttechnische Stellungnahme - Dr. Jung+Lang Ingenieure
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Büro für Landschaftsökologie GbR
  • Lärmgutachten- Technak Noise Management

Über das Vorhaben wird gemäß § 18 Abs. 1 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 3 S. 1, Abs. 5-7 SVwVfG im waldrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden. Der Antrag der AG der Dillinger Hüttenwerke vom 13.06.2023 wird hiermit gemäß § 19 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 5 SVwVfG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 21.07.2023 bis einschließlich zum 21.08.2023 bei folgenden Stellen aus und können während der genannten Zeiten dort eingesehen werden:

1. Stadt Dillingen/Saar

Merziger Straße 51

66763 Dillingen

Zimmer: 2.01

Öffnungszeiten:      

  • Mo-Do 08:00-12:00 Uhr
  • Di 14:00-16:00 Uhr
  • Do 14:00-17:00 Uhr
  • Fr  07:30-13:30 Uhr

2. Kreisstadt Saarlouis

Großer Markt 1

66740 Saarlouis

Flur des 2. OG vor Zimmer Nr. 2.38

Öffnungszeiten:      

  • Mo-Di 08:00-16:30 Uhr
  • Mi 08:00-12:30 Uhr
  • Do 08:00-17:00 Uhr
  • Fr  08:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen unter:

Antrag der Dillinger Hüttenwerke AG auf dauerhafte Umwandlung von Wald in Dillingen und Saarlouis - UVP (uvp-verbund.de) eingesehen werden.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 20.09.2023 bei folgenden Stellen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden:

1.    Stadt Dillingen/Saar

Merziger Straße 51

66763 Dillingen

Öffnungszeiten:      

  • Mo-Do 08:00-12:00 Uhr
  • Di 14:00-16:00 Uhr
  • Do 14:00-17:00 Uhr
  • Fr  07:30-13:30 Uhr

2.    Kreisstadt Saarlouis

Großer Markt 1

66740 Saarlouis

Öffnungszeiten:

  • Mo-Di 08:00-16:30 Uhr
  • Mi 08:00-12:30 Uhr
  • Do 08:00-17:00 Uhr
  • Fr  08:00-12:00 Uhr

3.    Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Öffnungszeiten:      

  • Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr
  • Mo-Do 13:00-15:30 Uhr

Die Einwendungen sollen begründet werden. Die jeweilige Einwendung muss den Namen und die leserliche Anschrift des Einwendungsführers tragen.

Auf Verlangen eines Einwendungsführers werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendung gegenüber der Antragstellerin und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden mit der Antragstellerin, den Behörden sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Der Erörterungstermin wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Vorbehaltlich der Festsetzung des vorgenannten Erörterungstermins wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Saarbrücken, 12.07.2023

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Im Auftrag

Helga May-Didion