Thema: Naturschutz
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Natur und Landschaft, Naturschutz, Umweltschutz, Tiere und Tierschutz

Internationaler Artenschutz

im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, dem mittlerweile 183 Staaten beigetreten sind. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte mit zu den Erstunterzeichnern und setzte das Abkommen am 20.06.1976 durch Bundesgesetz in Kraft.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wird durch die EG Verordnungen 338/97 und 865/2006 in EU-Recht und damit auch bundesdeutsches Recht überführt. Laut EU-Recht werden die bedrohten Arten in die 4 Anhänge A, B, C und D eingeteilt.

Anhang A enthält dabei die am stärksten bedrohten Arten. Für Arten des Anhangs A gilt, dass für den Verkauf eine gesonderte Vermarktungsgenehmigung von der Naturschutzbehörde ausgestellt werden muß.
Wer Arten des Anhangs A besitzt, hat dies bei der für ihn zuständigen Naturschutzbehörde zu melden.
Tiere, die unter den Anhang A fallen, sind z.B. Griechische Landschildkröte, Maurische Landschildkröte, Breitrandschildkröte, manche Aras, manche Amazonenarten, Steinadler, Sakerfalke,...

In Anhang B befinden sich Arten mit einem geringeren Gefährdungsgrad. Beim Verkauf solcher Arten reicht die Bestätigung des rechtmäßigen Besitzes durch den Züchter oder Verkäufer der Arten. Meldepflichtig sind bis auf einige Ausnahmen alle diese Arten.
Tiere des Anhangs B sind z.B.: Viele Reptilienarten wie Chamäleons, Riesenschlangen, Leguane, Geckos… ebenso die meisten Papageienarten, viele Amazonen und Aras.
Neben den EG-Verordnungen gibt es in Deutschland noch unterschiedliche nationale Gesetze und Verordnungen, die den Artenschutz betreffen. Durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz werden weitere Arten als streng geschützt bzw. besonders geschützt eingeordnet.
So gehören alle einheimischen Säugetiere (mit wenigen Ausnahmen), alle einheimischen Vögel, alle einheimischen Reptilien und alle einheimischen Amphibien zu den besonders geschützten Arten.

Wollen Sie wissen, welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, so können Sie sich unter www.wisia.de informieren oder direkt bei uns nachfragen.

Haben Sie ein artgeschütztes Tier erworben, so sind Sie gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung verpflichtet, dies unverzüglich unserer Behörde zu melden. Das Gleiche gilt für jede Veränderung Ihres Bestandes. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.

Anmeldung/Abmeldung

Haben Sie geschützte Tiere an- oder abzumelden, so können Sie uns eine Bestandsveränderungsanzeige ausfüllen und zusammen mit einer Kopie der zugehörigen Herkunftsnachweise auf dem Postweg oder per E-Mail an lua@lua.saarland.de zuschicken (Download am Seitenanfang).

Seit Januar 2001 gilt laut Bundesartenschutzverordnung eine Kennzeichnungspflicht für alle Arten des Anhangs A der EG-Verordnung 338/97. Die Kennzeichnung kann dabei je nach Art mit einem Foto, einem Mikrochip oder einem Fußring erfolgen.

An- und Abmeldepflichten gemäß BArtSchV gelten nur für lebende Wirbeltiere. Sollten Sie Fragen zur Veräußerung von Tierpräparaten haben, beachten Sie bitte vor Kontaktaufnahme den Anforderungskatalog zum Verkauf von Tierpräparaten. 

Die Aufgaben im Internationalen Artenschutz beim LUA:

  • Meldungen geschützter Arten entgegennehmen
  • Vermarktungsgenehmigungen erteilen
  • Kontrollen bei Züchtern und Händlern durchführen
  • Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern
  • Ahndung von Rechtsverstößen
  • Genehmigungen zur Rabenkrähenvergrämung

Ihre Ansprechpartner beim LUA sind:

Für den Regionalverband Saarbrücken (ebenso für nationalen Artenschutz landesweit):

Daniel Dörr

Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken

Für die Stadt Saarbrücken:

Patricia Steimer

Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken

Für die Landkreise St. Wendel und Merzig:

Michèle Fugmann

Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken

Für den Landkreis Neunkirchen sowie Bexbach, Kirkel und St. Ingbert:

Elisabeth Butz

Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken

Für den Saar-Pfalz-Kreis und den Kreis Saarlouis:

Andrea Franz

Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken


 

Unsere Postadresse zur Meldung des Erwerbs geschützter Arten/ zur Beantragung einer Vermarktungsgenehmigung für Arten des Anhangs A lautet:

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Fachbereich 3.1 (bitte möglichst den zuständigen Sachbearbeiter mit angeben)
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken

Meldungen sowie Anträge auf Vermarktungsgenehmigungen und Ausnahmegenehmigungen sind mit konkretem Betreff (möglichst unter Angabe des zuständigen Sachbearbeiters) an die E-Mail-Adresse lua@lua.saarland.de zu richten.

Wenn Sie zur Anmeldung erworbener geschützter Arten persönlich bei uns vorbeikommen möchten, bitten wir dringend um vorherige Terminabsprache.