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Rechtliche Grundlagen
Gesetze zu Hochschulen und Berufsakademien
Hochschulgesetz des Saarlandes
Berufsakademiegesetz des Saarlandes
Hochschulgebührengesetz des Saarlandes
An saarländischen Hochschulen werden keine allgemeine Gebühren erhoben. Die Hochschulen können Verwaltungskostenbeiträge erheben.
Verordnung über die Studienberechtigung durch besondere berufliche Qualifikation des Saarlandes