Thema: Hochschulen und Wissenschaft
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Hochschulzugang und Zulassung

Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums im Saarland

Als formale Zugangsvoraussetzungen gelten:

  • Universität: allgemeine Hochschulreife, Meisterprüfung, fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (s. auch Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an der Universität des Saarlandes https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-QualVSLV2P6)
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften: allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, Meisterprüfung, fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
    Dabei ist zu beachten, dass die allgemeine Hochschulreife und die Fachhochschulreife uneingeschränkt zum Studium befähigen, während die fachgebundene Hochschulreife nur zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge berechtigt.
  • Künstlerische Hochschulen: allgemeine Hochschulreife (Abitur)/Fachhochschulreife (Fachabitur) sowie eine spezielle Eignungsprüfung, die von der jeweiligen Hochschule durchgeführt wird

Einige Studiengänge unterliegen aufgrund der begrenzten Kapazität einem Numerus clausus oder stellen weitere, in der Regel fachspezifische, Anforderungen an die Bewerberin oder den Bewerber. Weitere Informationen hierzu können Sie den Internetseiten der Hochschulen entnehmen.

Studienberechtigung durch besondere berufliche Qualifikation

Personen, die eine besondere Qualifikation durch berufliche Ausbildung erworben haben, können eine fachgebundene Studienberechtigung für die staatlichen Hochschulen des Saarlandes erhalten. Beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die einen mittleren Bildungsabschluss sowie einen Abschluss mit qualifizierten Ergebnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 3 Jahren nachweisen können, haben die Möglichkeit ein Probestudium aufzunehmen oder eine Zugangsprüfung abzulegen. Anträge sind an die jeweilige Hochschule zu richten.

Nähere Informationen zum Verfahren und den notwendigen Unterlagen erhalten Sie beim Studierendensekretariat der jeweiligen Hochschule.

Weitere Informationen:

Verordnung über die Studienberechtigung für die staatlichen Hochschulen des Saarlandes durch besondere berufliche Qualifikation