Landesforschungsförderungsprogramm ab dem 1. Januar 2025
Forschung und Entwicklung tragen maßgeblich dazu bei, das Saarland als Wissens- und Wirtschaftsstandort voranzubringen. Das Land gewährt daher im Rahmen seines Landesforschungsförderungsprogrammes Zuwendungen zur Förderung der Forschung im Saarland.
Ziel der Landesregierung ist es, mit Hilfe der Forschungsförderung einen engeren Verbund zwischen Wissenschaft und Unternehmen zu schaffen, damit Ergebnisse der Forschung kontinuierlich in die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen eingehen können.
Beabsichtigt ist die Förderung von Forschungsschwerpunkten und -vorhaben sowie von wissenschaftlichen Arbeiten, die für das Saarland aktuell – insbesondere auf in der Landeshochschulentwicklungsplanung identifizierten Bedarfsfeldern – und unter dem Aspekt langfristiger Forschungsplanung von Bedeutung sind und für die keine sonstigen Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Unterstützt werden Forschungsvorhaben saarländischer Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Niederlassung im Saarland. Landesübergreifende Kooperationsprojekte mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind förderfähig unter der Voraussetzung der federführenden Beteiligung einer im vorangegangenen Satz genannten Einrichtung. Kooperationspartner aus anderen Ländern fallen selbst nicht in den Kreis der Zuwendungsempfänger. Die Maßnahmen müssen überwiegend im Saarland stattfinden.
Im Rahmen dieses Programms werden auch Antragsverfahren saarländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Förderprogramme der Europäischen Union, sowie Fördermaßnahmen des Bundes und Antragsunterstützung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft übernommen. Ziel ist es, mehr Drittmittel einzuwerben. Darüber hinaus wird die Einbindung der saarländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Konsortien und Verbünde auf europäischer Ebene gefördert.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung auf Grundlage von Kostenpauschalen durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Personalkosten werden in Höhe von 100 % der DFG-Personalmittelsätze bezuschusst. Zudem werden die mit dem Projekt zusammenhängenden Restkosten (Sachkosten wie bspw. Reisekosten, Verbrauchsmaterial, Tagungsgebühren, etc.) pauschal in Höhe von 25 % der förderfähigen Personalkosten bezuschusst.
Die eingereichten Projekte werden durch das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft begutachtet. Die Entscheidung über eine Bewilligung richtet sich nach den der Richtlinie zum Landesforschungsförderungsprogramm zugrunde gelegten Kriterien und wird im Rahmen der für das Forschungsförderprogramm im jeweiligen Landeshaushalt eingestellten Haushaltsmittel getroffen.
Vor Einreichung des Antrages ist eine Fördervoranfrage elektronisch per E-Mail an s.kriewald@wissenschaft.saarland.de zu stellen. Diese sollte aus einem kurzen inhaltlichen Konzept des Projektes, der zu beantragende Fördersumme, dem Projektzeitraum sowie einer kurzen Darstellung über potentiell einzuwerbende nicht landesseitiger Drittmittel bestehen.
Erfolg seitens des Ministeriums eine positive Votierung der Fördervoranfrage, werden Sie zur Einreichung eines entsprechenden Vollantrages aufgefordert. Der Antrag muss eine ausführliche inhaltliche Beschreibung und eine gut verständliche, ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbare Zusammenfassung des Vorhabens sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan enthalten und ist elektronisch per E-Mail an s.kriewald@wissenschaft.saarland.de zuzuleiten.
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Forschung im Saarland (LFFP Saar) ab dem 01.01.2025
Richtlinie Landesforschungsförderprogramm (LFFP) 2025
Formulare
Anlage A1_Musterantrag LFFP (Stand 01.01.2025)
Anlage A2_Kosten-Ausgabenaufstellung zum Antrag (Stand 01.01.2025)
Anlage A3_Formular Einverstaendniserklaerung (Stand 01.01.2025)
Anlage A4_LFFP - DFG Personalmittelsätze 2025 (Stand 01.01.2025)
Anlage MA1_Mittelabrufformular (Stand 01.01.2025)
Anlage MA2_Belegliste Kosten Ausgaben (Stand 01.01.2025)
Anlage MA3_Tätigkeitsnachweis (Stand 01.01.2025)
Anlage SB1_Sachbericht LFFP (Stand 01.01.2025)
Sabrina Kriewald
Referatsleiterin
Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken