Thema: Weiterbildung
| Ministerium für Bildung und Kultur

Wer ist befugt Freistellungsbescheinigungen auszustellen?

  • Alle staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen innerhalb der Europäischen Union,
  • Zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz (z.B. Kammern) sowie vergleichbare Stellen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
  • Bildungseinrichtungen nach Vorlage des Nachweises eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbaren Standards (z.B. AZAV Zertifizierung).