| Ministerium für Bildung und Kultur
Haben auch Teilzeitkräfte Freistellungsanspruch?
Auch Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf entgeltliche Freistellung von bis zu fünf (Teilzeit-) Arbeitstagen. Arbeiten Teilzeitbeschäftigte regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, so verringert sich der Anspruch entsprechend.
Beispiel: Teilzeitbeschäftigte, die 30 Stunden in der Woche an 4 Arbeitstagen arbeiten, stehen somit 4 Tage Bildungsfreistellung zu.