Thema: Weiterbildung
| Ministerium für Bildung und Kultur

Kann betriebliche Weiterbildung angerechnet werden?

Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen schriftlichen Regelungen beruhen, können angerechnet werden, sofern für diese Lohnfortzahlung besteht. Ausnahmen bilden Freistellungen nach dem Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetz.