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Fachdienste

Der Psychologische Dienst

Eine Inhaftierung mit ihren spezifischen Bedingungen des Freiheitsentzuges, der Isolation und reglementierenden Rahmenkonstellationen stellt für den Großteil der Gefangenen zunächst eine Extremsituation dar. Sie erfordert von den Insassen einen grundlegenden und umfassenden Anpassungsprozess. Insbesondere Erstinhaftierte und Untersuchungshäftlinge reagieren auf solch einen einschneidenden Eingriff in ihr Leben oft mit psychischer Instabilität und Belastungsreaktionen. Daneben können auch im weiteren Haftverlauf jederzeit negative Entwicklungen – wie beispielsweise ein unerwartet hart erlebtes Gerichtsurteil, schwer zu akzeptierende Vollzugsentscheidungen, Trennung der Freundin oder Tod einer nahestehenden Person – zu erheblichen psychischen Belastungen führen. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Psychologischen Dienstes, stützende Gespräche mit den Betroffenen zu führen, sie in solch schwierigen Zeiten zu begleiten, kontinuierlich das Risiko einer Eigengefährdung zu bewerten und gegebenenfalls sichernde Maßnahmen einzuleiten. Diese können von der Anordnung von Sozialfernsehen über stündliche Kontrollkontakte mit Vollzugsbediensteten bis zur Verlegung in einen kontinuierlich mit Monitor überwachten Haftraum oder sogar in die Psychiatrie reichen. Im Zuge der Besserung der psychischen Labilität werden mit abnehmendem Gefährdungsrisiko die zuvor verordneten Sicherungsmaßnahmen dann auch wieder vom Psychologischen Dienst Stück für Stück ausgesetzt. Durch eine solche Krisenintervention wird dem Gefangenen zunächst eine kurzfristige emotionale Entlastung ermöglicht. Darüber hinaus wird neben der Einschätzung eines akuten Suizidalitätsrisikos vor allem die Notwendigkeit weiterer stabilisierender Interventionen geprüft; bei Bedarf werden entsprechende Maßnahmen veranlasst.
Ansonsten haben die Jugendlichen und zum Teil auch die Erwachsenen jederzeit die Möglichkeit, sich – neben anderen Fachdiensten – insbesondere an den Psychologischen Dienst zu wenden, um aktuelle persönliche Probleme oder biographische Belastungen – wie beispielsweise Gewalterfahrungen in der Kindheit, Trennungserlebnisse oder Ablehnung durch die Eltern etc. – zu bearbeiten.
Der Arbeitsschwerpunkt des Psychologischen Dienstes liegt jedoch im Bereich der Begutachtung. Hier stehen vor allem psychologische Stellungnahmen zur Frage der Gewährung von Innen- und Außenlockerungen im Vordergrund. Dabei geht es um Themen wie Wohngruppentauglichkeit, Behandlungsempfehlungen, Beurteilung des Lockerungsmissbrauchsrisikos, generelle Rückfallrisikobewertung sowie Risikomanagement. Ebenso werden Voten zur Frage des Ausschlusses aus dem Jugendstrafvollzug sowie zu sonstigen spezifischen Fragestellungen –  wie beispielsweise ADHS-Diagnostik oder Beurteilung von Therapiemotivation zu einer stationären Drogenentwöhnungstherapie – erstellt.
Darüber hinaus ist der Psychologische Dienst – neben ca. 20 weiteren speziell ausgebildeten Bediensteten – für die Durchführung von Mediationsgesprächen zuständig, die bei Konflikten zwischen Gefangenen und Bediensteten oder bei Gefangenen untereinander angezeigt sind und die in der Regel vor einer möglichen Disziplinierung stattfinden. In diesem Zusammenhang können auch Empfehlungen zur Aufhebung bestehender Getrennthaltungen gegeben werden.
Der Psychologische Dienst ist zudem an der Zugangsdiagnostik mit einer Persönlichkeitsdiagnostik beteiligt. Anhand von Verhaltensbeobachtungen, standardisierten Testverfahren in Form von Persönlichkeitstests sowie gezielter Exploration werden Persönlichkeitseigenschaften erfasst, die sich in der Lebensgeschichte der Gefangenen als Anpassungsversuch an die gegebenen Umweltbedingungen entwickelt haben und die ebenso das gegenwärtige und zukünftige Erleben und Verhalten maßgeblich generieren. Bei diesen Verhaltensdispositionen handelt es sich um empirisch bestätigte Eigenschaftsmerkmale, welche den individuellen Charakter des Jugendlichen beschreiben und sich zeitlich relativ stabil darstellen. Neben Faktoren wie Lebenszufriedenheit, sozialer Orientierung, Offenheit, Extraversion und Neurotizismus werden auch forensisch hoch relevante Aspekte wie spontane Aggressivität, reaktive Aggressivität, Aggressionshemmung sowie Erregbarkeit erfasst. Eine dezidierte Analyse der Täterpersönlichkeit spielt eine unabdingbare Rolle bei dem Prozess des Verstehens und Nachvollziehens der Delinquenz im Rahmen der Tataufarbeitung und ist somit Basis für weitere vollzugliche Entscheidungen über geeignete und individuell auf den Gefangenen abgestimmte Behandlungsmaßnahmen.
Die Beschreibung der Persönlichkeit bewegt sich dabei in der Regel im normalpsychologischen Bereich; es sind jedoch zunehmend auch pathologische Profile zu beobachten. In solchen Fällen werden dann vom Psychologischen Dienst entsprechende psychische Störungen nach der ICD-10 diagnostiziert.

Der Sozialdienst

Der Sozialdienst stellt einen zentralen Bestandteil des Fachdienstes dar. Jeder Neuzugang wird einem Sozialdienstmitarbeiter zugeordnet, welcher für die gesamte Haftzeit des Gefangenen für diesen der erste Ansprechpartner ist. Der Sozialdienst führt das Zugangsgespräch durch und kümmert sich fortan um alle Belange des Häftlings. Sämtliche Stellungnahmen, die zu einem Gefangenen von anderen Behörden angefordert werden, werden vom jeweils zuständigen Sozialarbeiter erstellt. Überdies obliegt dem Sozialdienst die Vorbereitung der Vollzugsplankonferenz, die in regelmäßigen und gesetzliche vorgegebenen Zeitabständen die Gefangenen behandelt.
Schon im Zugangsgespräch beginnt der Sozialarbeiter damit, die Persönlichkeit des Gefangenen zu beleuchten. Wesentlicher Bestandteil dieser Diagnostik bildet die Sozialanamnese.  Hierbei wird in erster Linie die Biographie des Gefangenen in allen relevanten Details aufgearbeitet, wobei Fragen der persönlichen Entwicklung, der familiären Strukturen und des unmittelbaren gesellschaftlichen Kontextes sowie des Freizeitverhaltens im Vordergrund stehen. Der schulisch-berufliche Werdegang wird nur in groben Zügen erfasst, da eine detaillierte Feststellung des Förderbedarfs im Bildungsbereich an anderer Stelle erfolgt. Teile der Sozialanamnese werden auch als Auffälligkeiten bereits frühzeitig in der Untersuchungshaft dokumentiert.
Ziel ist eine umfassende Rekonstruktion des bisherigen Lebensverlaufs unter Herausarbeitung zentraler Faktoren, die die gesamte kriminelle Entwicklung maßgeblich beeinflusst haben. Dabei ist zu beachten, dass die Gefangenen meist aus einem sozialen Umfeld stammen, in denen gesellschaftliche Normen nur sehr gering internalisiert worden sind. Nicht selten zeichnet sich ihr soziales Umfeld gerade durch Desintegration aus. Die Sozialanamnese bildet insofern eine entscheidende Grundlage für das Verständnis der jeweiligen Ursachen von Delinquenz und steht damit ganz am Beginn der individuellen Förderplanung.
Die Biographieaufarbeitung findet vor allem in Einzelgesprächen statt. Dabei wird durchaus auch auf Erfahrungswerte anderer Institutionen, die bereits im Vorfeld des Strafvollzuges involviert waren, zurückgegriffen. Die Ergebnisse der Sozialanamnese werden im elektronischen Vollzugsplan dokumentiert und allen am Behandlungsprozess Beteiligten zugänglich gemacht.
Darüber hinaus ist der Sozialdienst maßgeblich an den behandlerischen Resozialisierungsangeboten beteiligt. Er führt neben den Einzelgesprächen auch Gruppenbehandlungsmaßnahmen durch – meist in Zusammenarbeit mit den anderen Fachdiensten und dem Allgemeinen Vollzugsdienst – und bereitet im späteren Haftverlauf die Entlassung des Gefangenen vor.  Hierzu notwendige Ausführungen der Gefangenen werden überwiegend vom Sozialdienst durchgeführt.

Der Pädagogische Dienst

Der Schulbesuch als auch die Möglichkeit einer Berufsausbildung innerhalb der JVA steht nur den Gefangenen des Jugendbereichs zur Verfügung. Im Erwachsenenbereich reichen die tatsächlichen Haftzeiten bzw. die Aufenthaltsdauer der erwachsenen Gefangenen in der JVA Ottweiler für die Absolvierung derartiger Bildungsmaßnahmen nicht aus. Im Jugendstrafvollzug ist ein stetig sinkendes Bildungsniveau eines Großteils der Inhaftierten deutlich hervorzuheben. Insofern sind die Gefangenen „vorrangig zur Teilnahme an schulischen und beruflichen Orientierungs-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder speziellen Maßnahmen zur Förderung ihrer schulischen, beruflichen und persönlichen Entwicklung verpflichtet“ (§ 37, Abs. 3 SJStVollzG). Das saarländische Jugendstrafvollzugsgesetz billigt geeigneten Häftlingen sogar explizit „ein Recht auf Bildung und Ausbildung“ (§ 37, Abs. 1 SJStVollzG) zu, wodurch den Förderangeboten im Bildungsbereich ein besonders hoher Stellenwert zukommt.
Als nicht ganz unproblematisch erweist sich allerdings die Tatsache, dass die Ursachen für die zu konstatierenden Bildungsdefizite zwischenzeitlich derart komplex geworden sind, dass die klassischen Bildungsangebote den eigentlichen Bedarf meist nur noch unzureichend abdecken. Stattdessen muss im Einzelfall detailliert abgeklärt werden, wie ein individuell geeignetes Bildungsangebot erstellt werden kann.
Als Folge zunehmend differenzierter sozialer Lebenslagen haben sich in den vergangenen Jahren im Jugendbereich vermehrt neuartige Subkulturen herausgebildet, die an der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nur noch partiell teilhaben. Auch wenn ihre Repräsentanten zur Deckung des materiellen Bedarfs meist noch weitgehend in das soziale Netz eingebunden sind, sind sie doch oft nur eingeschränkt am allgemeinen kulturellen Leben beteiligt. Insbesondere am  Bildungssystem nehmen viele kaum mehr aktiv teil. Ein Großteil der im Jugendstrafvollzug einsitzenden Gefangenen hat seine schulische Entwicklung ausschließlich als Prozess des Scheiterns erlebt und nie den eigentlichen Wert von Bildung erkannt. Schule wurde meist nur als Betreuungs- oder Zwangssystem verstanden und nicht als unabdingbare Chance für das eigene Vorankommen. So haben sich über die Jahre aus zunächst vielleicht nur bildungsfernen jungen Menschen bis zur Inhaftierung oftmals bildungsresistente Individuen entwickelt, deren Bildungsprozesse mit ständigen Frustrationserfahrungen einhergingen. Um mit solchen Jugendlichen überhaupt erfolgreich arbeiten zu können, muss zunächst ein grundsätzliches Interesse für Bildung geweckt werden. Dabei ist ein Bildungsbegriff anzusetzen, der weit über formale Qualifikationen hinausgeht und alle Lebensbereiche erfasst.  Dazu gehören grundlegende Fähigkeiten einer eigenverantwortlichen, selbstständigen und konstruktiven Lebensführung innerhalb einer sozialen Gemeinschaft, die durch Handlungsfähigkeit und kritisches Bewusstsein geprägt ist und somit im Sinne von „Lebenskompetenz“ verstanden werden kann.
Demnach hängt eine langfristig angestrebte Berufs- und Arbeitsmarktfähigkeit nicht nur von  erreichten Abschlüssen ab, sondern muss insbesondere Schlüsselqualifikationen zur Organisation und Bewältigung des beruflichen und privaten Alltags und ebenso Kompetenzen zum Aufbau und zur Pflege sozialer Beziehungen beinhalten. Insofern trägt eine alleinige schulisch-berufliche Qualifizierung – die für sich selbst genommen einen unbestritten hohen Stellenwert besitzt – unter einem ganzheitlichen Bildungsansatz nur anteilsmäßig zum Erreichen der angestrebten Vollzugsziele bei. Somit kann Bildung im Strafvollzug nicht nur als Summe von Einzelqualifikationen und Modulen gesehen werden, sondern ist als ein vielschichtiges Geflecht von einzelnen Bildungskomponenten zu verstehen, die sich in einem komplexen Prozess des Zusammenwirkens gegenseitig bedingen.
Die Zuweisung der Gefangenen zu geeigneten Bildungsmaßnahmen und Koordination der einzelnen Maßnahmen obliegt dem Pädagogischen Dienst, der im ersten Schritt eine Bildungsanamnese bei allen jugendlichen und heranwachsenden Neuzugängen erhebt. Die Bildungsanamnese eruiert die jeweilige schulisch-berufliche Biographie in allen relevanten Details. Im Rahmen der Basisdiagnostik werden überdies die kognitiv-intellektuellen Fähigkeiten dieser Neuzugänge anhand von standardisierten Testverfahren zur Ermittlung eines Intelligenzquotienten überprüft. Hierzu stehen mehrere Testinstrumente zur Verfügung, wobei sich angesichts der sich kontinuierlich verändernden Gefangenenklientel in den letzten Jahren solche Verfahren als sinnvoll erwiesen haben, die durch ihre spezielle Konzeption den jeweiligen individuell-spezifischen ethnisch-kulturellen Hintergrund der einzelnen Testkandidaten als zu vernachlässigende Komponente berücksichtigen. Insofern wird das rein intellektuelle Leistungsvermögen überwiegend mit einem sprachfreien, so genannten "Culture-Fair"-Testverfahren  durchgeführt.
Allgemein anerkannte Testmethoden dieser Art bieten darüber hinaus auch die Möglichkeit, sprachliche und mathematische Basiskompetenzen in standardisierter Form zu erfassen, wodurch zunächst eine erste Grundeinschätzung des schulischen Leistungsniveaus ermöglicht wird. Hinsichtlich der Entscheidung, für welche Bildungsmaßnahme ein Gefangener letztlich geeignet ist, kommen in Anschluss weitere speziell auf das Qualifizierungsangebot abgestimmte Überprüfungen zum Einsatz.
Gefangene mit Migrationshintergrund, deren konsequenter Erwerb der deutschen Sprache sich nicht durch das reguläre Durchlaufen des deutschen Schulsystems nachweisen lässt und die augenscheinlich über erhebliche Sprachdefizite verfügen, werden in einem ebenfalls standardisierten Testverfahren auf ihre Deutschkenntnisse hin überprüft und nach bundesweit anerkannten Qualifikationskriterien, die auch bei der Entscheidung über eine Einbürgerung relevant sind, eingestuft.
Neben den ermittelten Bewertungen und Einstufungen lassen sich anhand solcher Testabläufe natürlich auch differenzierte Beobachtungen hinsichtlich des Konzentrationsvermögens, der generellen Motivation und des Sozialverhaltens ableiten, die – wie alle anderen Ergebnisse auch – als Grundlage der Bedarfsermittlung in den elektronischen Vollzugsplan einfließen.
Da die schulische Laufbahn in den weitaus überwiegenden Fällen von Misserfolgen gekennzeichnet ist, gilt es insbesondere, die jeweiligen Brüche in den einzelnen Entwicklungsverläufen sowie die Ursachen bisherigen Scheiterns klar herauszustellen, da sie die zentralen Stellen sind, an denen eine künftig erfolgsorientierte Behandlung ebenso ansetzen muss, wie es auf bereits vorhandenen Kompetenzen und erreichten Qualifikationen aufzubauen gilt. Die einzelnen Verlaufsanalysen machen deutlich, dass die Gründe für gravierende Bildungsdefizite in der Regel nicht ausschließlich im schulischen Bereich zu finden sind, sondern in engem Zusammenhang mit anderen Ursachen der Delinquenzentwicklung zu betrachten sind. Insofern fließen auch alle den Bildungsbereich betreffenden Befunde in die Vollzugsplanung ein.
Basierend auf den Ergebnissen dieser Basisdiagnostik weist der Pädagogische Dienst sodann den Gefangenen einer geeigneten Bildungsmaßnahme zu, welche im Einzelnen folgende sein können:

  • Sprachkurs
  • Elementarbildungskurs / Basiskurs
  • Reguläres Berufsvorbereitungsjahr
  • Produktionsschule
  • Förderunterricht
  • Nachhilfeunterricht
  • Berufsausbildung in einem der hiesigen Handwerksbetriebe
  • Qualifizierungsbaustein in einem der hiesigen Handwerksbetriebe

Auch im weiteren Vollzugsverlauf überwacht der Pädagogische Dienst das Vorankommen des Gefangenen in der zugewiesenen Bildungsmaßnahme und passt das Bildungsangebot bei Bedarf an die Bedürfnisse des Gefangenen an. Der Pädagogische Dienst ist wichtiges Bindeglied zwischen der Vollzugsanstalt und der Staatlichen Berufsschule Ottweiler.

Der Medizinische Dienst

Der Medizinische Dienst führt neben der Eingangs- und Entlassungsuntersuchung der Gefangenen auch sämtliche während der Haftzeit notwendigen medizinischen Untersuchungen und Behandlungen durch.
Durch die unmittelbar nach der Inhaftierung einsetzende medizinische Diagnostik lassen sich Erkrankungen jeglicher Art feststellen, die gleichwohl eine akute Gefährdung des Erkrankten selbst als auch seines Umfeldes darstellen könnten. Lebensbedrohliche Krankheiten können durchaus auch bei jugendlichen Straftätern vorkommen, insbesondere infolge der Ansteckung bei Rauschmittelkonsum. Dabei spielen verschiedene Formen von Hepatitis sowie HIV-Diagnosen eine Rolle. Der dennoch eher geringe Anteil schwerwiegender oder lebensbedrohlicher Erkrankungen bei den Gefangenen lenkt den nicht zu unterschätzenden Behandlungsbedarf mehr auf den generellen körperlichen Zustand, der  häufig durch Verwahrlosung in Verbindung mit einer ungesunden Lebensweise und Ernährung in Mitleidenschaft gezogen ist. Hiervon sind vor allem die Mundhygiene und die Zahngesundheit betroffen. Ebenso kommen immer wieder Probleme beim Seh- und Hörvermögen vor. Zum Teil wird erstmalig durch den Strafvollzug eine kontinuierliche medizinische Untersuchung und Versorgung gewährleistet und somit die Wahrung der körperlichen Gesundheit ermöglicht. Generell wird jedoch – unabhängig von einem eventuellen Krankheitsbild – durch die ärztliche Eingangsuntersuchung sichergestellt, dass jeder Häftling gemäß seiner körperlichen Eignung eingesetzt werden und entsprechende Maßnahmen durchlaufen kann. Dabei können festgestellte körperliche Einschränkungen oder Behinderungen in der weiteren Erarbeitung einer Zukunftsperspektive adäquat berücksichtigt werden.

Die Arbeitstherapie

Infolge der vermehrt zu konstatierenden psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen stieg in den letzten Jahren kontinuierlich die Anzahl solcher Jugendlicher, die aufgrund einer situativ schwierigen Verfassung nicht für eine Zuteilung in eine reguläre Beschäftigungsmaßnahme in Frage kommen. Solche Gefangenen mit einer erheblichen Problematik im psychischen, sozialen oder intellektuellen Bereich schrittweise an eine Grundarbeitsfähigkeit im Rahmen einer geregelten Tagesstruktur heranzuführen, ist Aufgabe der Arbeitstherapie, die dem Jugendbereich vorbehalten ist. Dazu werden im elektronischen Vollzugsplan klare Zuteilungskriterien vorgegeben, die neben den zahlreichen psychisch oder kognitiv bedingten Defiziten auch motorische Einschränkungen, Zeichen äußerlicher Verwahrlosung sowie insbesondere Auffälligkeiten hinsichtlich der sozialen Interaktion betreffen.
Die Arbeitstherapie bietet innerhalb einer sorgfältig zusammengestellten Kleingruppe vielfältige Möglichkeiten der individuellen Förderung, um einerseits emotionale und soziale Kompetenzen zu festigen sowie arbeitstechnische Ressourcen auszubauen, andererseits aber auch mit jedem Einzelnen längerfristige Qualifizierungsperspektiven und persönliche Ziele zu entwickeln, denen sich der Gefangene dann über die speziellen Angebote Schritt für Schritt nähern kann. Dazu muss zunächst das notwendige Maß an Motivation, Interesse und Selbstvertrauen geweckt werden. Ebenso gilt es, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Mechanismen zur Konfliktbewältigung einzuüben – nicht nur zwecks Integration in die spezielle Arbeitsgruppe der Sozialtherapie, sondern auch langfristig als Voraussetzung zur Teamarbeit in einem künftigen Betrieb. Durch das Eingewöhnen in einen geregelten Arbeitsprozess und das Erleben, aufgrund eigener Fähigkeiten ein Produkt anzufertigen, stellen sich sehr schnell Erfolgserlebnisse ein, die das Selbstwertgefühl bestärken und die Frustrationstoleranz erhöhen. Somit lassen sich über die persönliche psychische und emotionale Stabilisierung des Einzelnen hinaus wesentliche Grundqualifikationen schaffen, die für ein erfolgreiches späteres Berufslebens unabdingbar sind.
Die Behandlungs- und Förderangebote in der Arbeitstherapie erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Dienst, der grundsätzlich für die Zuteilungsempfehlung zuständig ist. Vielfach bieten sich parallel zur Arbeitstherapie begleitende Einzel- oder Gruppenbeschulungsmaßnahmen im Elementarbildungsbereich an, die nach individueller Absprache zeitlich variabel durchgeführt werden können und mit der Maßgabe gegenseitiger Ergänzung konzipiert werden.