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Ausbildungs- und Eigenbetriebe

Die Werkbetriebe der JVA Ottweiler erfüllen heute mehrere wichtige Funktionen. Neben Instandhaltungsarbeiten in der Anstalt wie Malerarbeiten, Wartung der Dienstfahrzeuge, Schlosserarbeiten, Wartung der Heizungsanlage, Wartung elektronischer und elektrischer Systeme, Schreinerarbeiten sowie kleineren externen Auftragsarbeiten sind sie Kernstück der Ausbildung der Gefangenen. Die Justizvollzugsanstalt verfügt über folgende Werkbetriebe:

Die Elektrowerkstatt

Neben der Ausbildung jugendlicher und heranwachsender Strafgefangenen führt die Elektrowerkstatt auch als Eigenbetrieb die umfangreichen Installations- und Wartungsarbeiten der elektrischen und elektronischen Systeme der Anstalt durch.

Die Malerei / Lackiererei

Neben der Ausbildung jugendlicher und heranwachsender Strafgefangenen im Bereich des Maler- und (Auto-) Lackiererhandwerks führt die Malerwerkstatt in ihrer zusätzlichen Funktion als Bauamt auch anfallende Instandhaltungs- und Ausbesserungsarbeiten innerhalb der Anstalt durch. Unter dem Einsatz von Gefangenen werden dort unkompliziert alle gängigen Maler-, Maurer- oder Verputzertätigkeiten hausintern durchgeführt. In gewissem Umfang werden hier auch externe Auftragsarbeiten durchgeführt.
Kontakt: 06824 / 306  284

Die Schlosserei

Neben der Ausbildung jugendlicher und heranwachsender Strafgefangenen im Bereich des Schlosserhandwerks führt die Schlosserei als Eigenbetrieb alle innerhalb der Anstalt anfallenden Metall- und Schlosserarbeiten durch.
In gewissem Umfang werden hier auch externe Auftragsarbeiten durchgeführt.
Kontakt: 06824 / 306  283

Die Heizung- / Sanitärwerkstatt

Neben der Ausbildung jugendlicher und heranwachsender Strafgefangenen im Bereich des Heizung- / Sanitärhandwerks führt die Heizung- und Sanitärwerkstatt als Eigenbetrieb alle innerhalb der Anstalt anfallenden Arbeiten am Heizungssystem durch. Auch die Instandhaltung aller Sanitär- sowie Klimaanlagen gehört zu dem Aufgabengebiet dieses Betriebes.

Die Kfz-Werkstatt

Neben der Ausbildung jugendlicher und heranwachsender Strafgefangenen im Bereich des Kfz-Handwerks führt die Kfz-Werkstatt als Eigenbetrieb alle Wartungsarbeiten am Fuhrpark der Anstalt durch. In gewissem Umfang werden hier auch externe Auftragsarbeiten inklusive TÜV Untersuchungen durchgeführt.
Kontakt: 06824 / 306  267

Die Schreinerei

Neben der Ausbildung jugendlicher und heranwachsender Strafgefangenen im Bereich des Schreinerhandwerks führt die Schreinerei als Eigenbetrieb vielfältige Fertigungs- und Instandhaltungsarbeiten innerhalb der Anstalt durch. In gewissem Umfang werden hier auch externe Auftragsarbeiten durchgeführt.
Kontakt: 06824 / 306  270

Bereits 1972 wurden in der JVA Ottweiler Handwerksbetriebe für die berufliche Qualifizierung der Gefangenen eingerichtet. Dabei lag der Schwerpunkt bis vor einigen Jahren auf einer vollwertigen Berufsausbildung. Mittlerweile wurde das Angebot um verkürzte Ausbildungsgänge erweitert, sodass nunmehr insgesamt 11 Berufsausbildungen in den Berufssparten Metallbau, Kfz-Technik und -Lackierung, Malerei, Tischlerei, Elektronik sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik absolviert werden können. Die einzelnen Berufssparten sowie die speziellen Berufsbezeichnungen sind im Anhang aufgelistet. Alle Qualifizierungsmaßnahmen liegen entweder im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer des Saarlandes oder der saarländischen Industrie- und Handelskammer. Die Aufnahme neuer Berufsbilder in das Qualifizierungsangebot war aus mehreren Gründen unumgänglich.
Reguläre klassische Berufsausbildungen im Handwerksbereich erfordern eine Mindestausbildungszeit von drei oder dreieinhalb Jahren. Die durchschnittliche Verweildauer im saarländischen Jugendstrafvollzug ist jedoch niedriger, sodass für viele ein Ausbildungsabschluss während der Haft nicht möglich ist, wenn nicht Ausbildungsvorzeiten angerechnet werden können. Diese Voraussetzungen liegen jedoch eher selten vor. Bis vor wenigen Jahren schränkten diese Umstände die Auswahl und Anzahl geeigneter Ausbildungsabsolventen in nicht unerheblichem Maße ein. Seit Einrichtung der Nachsorge können jedoch nunmehr gezielt externe Anschlusslehrstellen gesucht werden. Außerdem besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, eine während der Haft begonnene Berufsausbildung auch nach der Entlassung in der Anstalt zu beenden, wenn die Abschlussprüfung innerhalb eines halben Jahres in Aussicht steht.
Neben dem zeitlichen Aspekt kristallisiert sich zwischenzeitlich jedoch noch ein anderes, weitaus schwerwiegenderes Problem heraus. In den meisten handwerklichen Ausbildungsberufen haben sich die inhaltlichen Anforderungen in den letzten Jahren deutlich erhöht. So wurde beispielsweise aus dem Kfz-Mechaniker der Kfz-Mechatroniker oder aus dem Elektroinstallateur der Elektroniker. Mit den veränderten Berufsbildern ging eine mitunter erhebliche Steigerung des fachlichen Ausbildungsniveaus einher. Zudem wurde durch die Einführung gestreckter Prüfungsverfahren der gesamte Ausbildungszeitraum wesentlich leistungsorientierter strukturiert, als dies früher der Fall war. Demgegenüber sank das allgemeine Bildungsniveau der Gefangenen in den vergangenen Jahren kontinuierlich, sodass der hohe Anspruch der beruflichen Angebote sich mit den tatsächlichen Ausbildungsvoraussetzungen nur  noch schwer in Einklang bringen ließ.
Insofern wurden – soweit dies von Seiten der zuständigen Kammern mitgetragen wurde – alternative Qualifizierungsmöglichkeiten eingeführt, die zeitlich verkürzte, aber dennoch vollwertige Berufsausbildungen auf einem reduzierten Niveau darstellen. Meist handelt es sich dabei um zweijährige Ausbildungsmaßnahmen, die nur ein spezielles Spektrum eines Berufsfeldes abdecken, für die es auf dem Arbeitsmarkt aber dennoch einen spezifischen Bedarf gibt. So wird nun beispielsweise der Kfz-Mechatroniker durch den Kfz-Servicemechaniker und der Elektroniker durch den Industrieelektriker ergänzt. Insofern kann je nach individueller Eignung und Haftdauer entweder die vollwertige oder die reduzierte Variante einer beruflichen Bildungsmaßnahme zum Tragen kommen und somit das Angebot dem individuellen Bedarf deutlich besser angepasst werden. Allerdings stehen die verkürzten Ausbildungsmöglichkeiten nicht in allen Berufsbereichen zur Verfügung.

Im Einzelnen können die Gefangenen folgende Berufsabschlüsse in der JVA Ottweiler erwerben:

Das Berufsausbildungsangebot der JVA Ottweiler 

BetriebBerufsbezeichnungAusbildungsdauerzuständige Kammer

Malerwerkstatt:

- Maler und Lackierer
Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
(8 Qualifizierungsbausteine möglich)

3 Jahre

HWK

- Bauten- und Objektbeschichter
(8 Qualifizierungsbausteine möglich)

2 Jahre

HWK

- Fahrzeuglackierer
(3 Qualifizierungsbausteine möglich)

3 Jahre

HWK

Schlosserei:

- Metallbauer
Fachrichtung Konstruktionstechnik
(8 Qualifizierungsbausteine möglich)

3,5 Jahre

HWK
- diverse Schweißerkurse
(Zusatzqualifikation
unterschiedlich
(je nach Qualifikation)
KFZ-Werkstatt

- Kfz-Mechatroniker
Sparte Pkw-Technik
(5 Qualifizierungsbausteine möglich)

3,5 JahreHWK
-Kfz-Servicemechaniker2 JahreIHK
Schreinerei:- Tischler
(10 Qualifizierungsbausteine möglich)
3 JahreHWK
- Holzwerker (Reha-Ausbildung)3 JahreHWK
Elektrowerkstatt:- Elektroniker,
Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
(6 Qualifizierungsbausteine möglich)
3,5 JahreHWK
- Industrieelektriker2 JahreIHK
Heizung/ Sanitär:- Anlagenmechaniker für Sanitär-,
Heizung- und Klimatechnik
(6 Qualifizierungsbausteine möglich)
3 JahreHWK

       
Um möglichst vielen Gefangenen – insbesondere auch Untersuchungshäftlingen, deren Verweildauer sich nicht klar absehen lässt – zumindest einen Einstieg in eine berufliche Qualifizierung zu ermöglichen, wurden im Jahre 2007 neben den regulären Berufsabschlüssen sogenannte Qualifizierungsbausteine eingeführt und als fester Bestandteil des Bildungsangebotes der JVA Ottweiler etabliert.
Gemäß § 69 des Berufsbildungsgesetzes handelt es sich bei Qualifizierungsbausteinen um inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt wurden und dem Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit dienen sollen. Insofern sind sie formal Bestandteil der Berufsausbildungsvorbereitung und richten sich vor dem Hintergrund der beabsichtigten Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) insbesondere an „lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt“ (§ 68, Abs. 1 BBiG). Genau diese Gruppe stellt mittlerweile den dominanten Teil der im Jugendstrafvollzug Inhaftierten dar. Deshalb bieten Qualifizierungsbausteine angesichts veränderter Bedingungen im Jugendstrafvollzug die Möglichkeit, das seit vielen Jahren bewährte Ausbildungssystem der JVA Ottweiler mitsamt seiner Infrastruktur nicht nur zu erhalten, sondern – ganz besonders mit Blick auf die veränderte Klientel – auch um neue Perspektiven zu erweitern.
Die unter der Federführung des Zentralverbandes des deutschen Handwerks und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk erarbeiteten Qualifizierungsbausteine orientieren sich an den Ausbildungsrahmenplänen des ersten Lehrjahres der ohnehin in der Anstalt bereits angebotenen Ausbildungsberufe. Sie sind jedoch nicht als einzelne Ausbildungs-Module zu verstehen, deren Summe eine vollwertige Berufsausbildung ergeben könnte. Trotzdem können sie – obwohl sie explizit als Bestandteil der beruflichen Vorbereitung und Orientierung ausgewiesen sind – bei einem im Anschluss zustande kommenden Ausbildungsverhältnis auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Deswegen absolvieren alle Berufsausbildungsanwärter, die nicht bereits über spezielle Vorausbildungszeiten verfügen, während ihrer Probezeit zunächst einen oder auch mehrere Qualifizierungsbausteine. Dieses Angebot richtet sich insbesondere auch an Untersuchungshäftlinge, deren Verbleib nicht eindeutig absehbar ist. Wenn Untersuchungsgefangene nicht in Strafhaft überführt, sondern entlassen werden, haben sie demnach die Möglichkeit, eine offiziell anerkannte und nach vorgegebenen Bewertungsstufen zertifizierte Bescheinigung mit einzelnen Tätigkeitsnachweisen sowie ein Berufsschulzeugnis über ihre Qualifizierungsmaßnahme in die Freiheit mitzunehmen. Sollten sie in der Anstalt verbleiben, kann ihnen bei entsprechender Eignung und Interesse ein Ausbildungsvertrag unter Anrechnung der während des Erwerbs des Qualifizierungsbausteins abgeleisteten Zeiten ausgestellt werden.
Anhand dieser Vorgehensweise zeigt sich der vielseitige Nutzen, der mit der Absolvierung von Qualifizierungsbausteinen verbunden ist. Der wesentliche Unterschied zu vielfach sonst üblichen Formen der Berufsvorbereitung liegt darin, dass es sich hierbei um eine standardisierte Maßnahme handelt, die zwar nicht auf dem hohen Niveau einer vollwertigen Berufsausbildung angesiedelt ist, die aber dennoch einen durch die Handwerkskammer zertifizierten Abschluss ermöglicht, der neben der ausbildungsrelevanten Anrechenbarkeit bereits per se als qualifizierter Nachweis über spezielle handwerklich-berufliche Fertigkeiten gilt und bei einer späteren Bewerbung von entsprechendem Nutzen sein kann.
Diese Möglichkeit sei an einem Beispiel aus dem Ausbildungsberuf „Kfz-Mechatroniker“ verdeutlicht, der einen Qualifizierungsbaustein mit der Bezeichnung „Demontieren und Montieren von fahrzeugtechnischen Bauteilen und Gruppen“ beinhaltet. Diese Tätigkeiten umfassen insbesondere auch den gesamten Praxis-Bereich des Reifenwechsels mitsamt den notwendigen Theoriekenntnissen über Art, Beschaffenheit und Zulässigkeit von Reifen. Ein Absolvent dieses Bausteins hat sozusagen als ausgewiesener „Reifenfachmann“ sicherlich eine größere Einstellungschance in einem Reifenfachbetrieb als ein vergleichbarer Bewerber, der lediglich auf die gleiche Zeitdauer allgemeiner Ausbildung im Kfz-Bereich verweisen kann bzw. keinerlei spezifische Vorkenntnisse aufweist.
Parallel zu den Qualifizierungsbausteinen gibt es grundsätzlich weiterhin die Möglichkeit anderer beruflicher Fortbildungsmaßnahmen, die sowohl als Teil- als auch als Zusatzqualifizierung gelten können. Hier sind neben speziellen Lehrgängen in einzelnen Berufssparten insbesondere Spezialisierungsangebote im Metallbereich in Form von diversen Schweißerabschlüssen zu erwähnen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Einführung von beruflichen Teilqualifizierungsmöglichkeiten einen zukunftsweisenden Schritt darstellt, auf den veränderten Bedarf im Berufsausbildungsbereich des Jugendstrafvollzuges zu reagieren. Der wesentliche Vorteil besteht darin, dass trotz des stetigen Wandels innerhalb der Gefangenenklientel das über viele Jahre erfolgreich praktizierte und immer wieder optimierte Bildungssystem in seiner Grundstruktur nach wie vor erhalten bleibt. Somit existieren vollwertige abschlussbezogene Maßnahmen und Teilqualifizierungen parallel nebeneinander und ergänzen sich gegenseitig. Davon profitieren nicht nur die vielseitigen und differenzierten Bildungsangebote des rein schulischen Bereichs, sondern ebenso auch die Werkbetriebe, die neben ihrer wichtigen Aufgabe der Instandhaltung und des Aufrechterhaltens des alltagtäglichen Anstaltsbetriebes bereits von Anfang an ihren Schwerpunkt auf die berufliche Aus- und Fortbildung der Insassen legten. Mit den erfolgten Neuerungen wird demnach eine Optimierung des Qualifizierungsangebotes ermöglicht, das sowohl den veränderten Verhältnissen Rechnung trägt als auch gleichzeitig den Bestand des bestehenden Schul- und Ausbildungssystems sichert.
Insofern ist die Einführung von Teilqualifizierungen auch nicht als grundlegender Paradigmenwechsel zu verstehen. Hinsichtlich einer möglichst nachhaltigen Arbeitsmarktorientierung soll einer vollwertigen Ausbildung nach wie vor Priorität eingeräumt werden, wenn die Voraussetzungen dafür auch nur annähernd vorliegen. Da die Anzahl der dafür in Frage kommenden Gefangenen in den letzten Jahren jedoch rückläufig ist, stellen die nunmehr eingeführten Alternativen nicht nur eine qualitativ hochwertige Ergänzung des bestehenden Förderangebotes dar, sondern sind auch mit Blick auf die allgemeinen Ziele des Jugendstrafvollzugsgesetzes als richtungsweisender Bestandteil eines bedarfs- und zukunftsorientierten Bildungskonzepts im saarländischen Jugendstrafvollzug anzusehen.