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Seelsorge

„Ein Mensch sieht was vor Augen ist; Gott aber sieht das Herz an.“ (1. Sam. 16,7)


In diesem Bewusstsein begegnen wir Menschen, die von Gott geschaffen sind und somit seine Partner und Partnerinnen sein können. Deren Würde ergibt sich nicht nur aus der Summe ihrer Taten oder Untaten, sondern sie besteht in der Liebe Gottes zu ihnen. Deshalb ist unser Handwerkzeug die Bibel und unser Glaube.

Angebote zur ethisch-religiösen Orientierung existieren von Seiten der Seelsorge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie der zwischen Kirche und Staat getroffenen Vereinbarungen und richten sich nicht nur an die Inhaftierten selbst, sondern auch an deren Angehörige sowie die Bediensteten der Anstalt. In der JVA Ottweiler sind ein katholischer als auch ein evangelischer Seelsorger tätig. Die seelsorgerische Tätigkeit erfolgt in enger Abstimmung mit anderen Fachdiensten und zielt mit ihren Impulsen zur Selbsthilfe auf der Grundlage eines christlichen Menschen- und Werteverständnisses primär auf die künftige Vermeidung von Straftaten im Sinne von Umkehr und Neubeginn sowie auf ein Aussöhnen mit der Vergangenheit vor dem Hintergrund von Schuld und Vergebung. Darin einbezogen sind auch Fragen nach dem Verhältnis und dem Ausgleich zwischen Opfer und Täter.

Neben diesbezüglichen Gruppen- und Einzelangeboten sowie den regulären Gottesdiensten bieten die Seelsorger den Gefangenen auch eine Begleitung in Krisensituationen an. Parallel dazu finden auch immer wieder kulturelle oder spezielle gruppendynamische Veranstaltungen statt. Hinsichtlich ihres kirchlich-religiösen Auftrages versteht sich die Seelsorge ebenfalls als Initiator geistlicher Impulse, wobei auch nichtchristliche Gefangene als Zielgruppe einbezogen sein können – so beispielsweise bei der Durchführung eines gemeinsamen Freitagsgebetes für Muslime. Im Bedarfsfall werden auch Taufen oder Eheschließungen vollzogen.

Eine detaillierte Dokumentation ist unter den Voraussetzungen des seelsorgerischen Auftrages nicht möglich. Dennoch erfolgt hinsichtlich der Erstellung des Behandlungs- und Förderbedarfs sowie bei der Mitgestaltung der Vollzugsplanung eine enge Kooperation mit den zuständigen Fachdiensten.