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Der allgemeine Vollzugsdienst

Der sogenannte AVD – allgemeine Vollzugsdienst – ist die größte Berufsgruppe in der Justizvollzugsanstalt Ottweiler. Die Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes sind im Schichtdienst tätig und kümmern sich rund um die Uhr um die Gefangenen.

Sie sind unmittelbar mit der Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen betraut und sind mitverantwortlich für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb in der Anstalt. Die Tätigkeit im Allgemeinen Vollzugsdienst verlangt außerordentliche soziale Kompetenzen, da die Beamtinnen und Beamten eng in die Behandlung und Motivationsarbeit der  Gefangenen involviert sind. Sie gewährleisten darüber hinaus die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt  nach innen und nach außen.

Typische Arbeitsfelder des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind:

  • Beaufsichtigung, Versorgung und Betreuung der Gefangenen.
  • Unterstützung der Fachdienste wie z. B. Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger bei der Behandlung der Gefangenen.
  • Umsetzung eines vorgegebenen und ordnungsgemäßen Tagesablaufes. Durch die Art und Weise der Umsetzung übt der Beamte des Allgemeinen Vollzugsdienstes einen starken Einfluss auf die Gefangenen aus und nimmt maßgeblich die Atmosphäre und das Klima in den Justizvollzugsanstalten.
  • Betrieb und Bedienung der wirtschaftlichen und technischen Einrichtungen in der Justizvollzugsanstalt wie z. B. Bekleidungskammer, Anstaltsküche, Fahrdienst, technische Sicherheitszentrale, Pforten, Waffenlagerung.

Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und insbesondere Verständnis für die Entwicklung, Situation und das Verhalten inhaftierter Personen.Auf dieses vielfältige Anforderungsprofil werden die Beamten/innen des Allgemeinen Vollzugsdienstes in einer zweijährigen Ausbildung vorbereitet. Sie werden u.a. sozialpädagogisch, psychologisch und rechtlich geschult.

Das Gesetz verpflichtet  die Justizvollzugsbeamten zu folgenden Aufgaben:

  • die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen,
  • die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch die sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft,
  • die Unterstützung der Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugszieles.

Ziel aller Maßnahmen ist die Befähigung der Gefangenen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen zu können.