| Justizvollzugsanstalt Ottweiler | Justizvollzug

Informationen zum Strafantritt

Merkblatt

Aufnahmezeiten:

Werktags (außer samstags)                             von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Werktage, die einem Feiertag vorausgehen:   von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstags, sonntags und feiertags:                  keine Aufnahme möglich!

Wenn Sie sich unter  Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehend stellen, werden Sie nicht aufgenommen.
Die Ladung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind zum Haftantritt mitzubringen.

Es wird empfohlen, folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Nachweise über den Gesundheitszustand (z.B. Arztberichte, Röntgenunterlagen, Diabetikerpass, Allergiepass)
  • einen vorhandenen Impfausweis,
  • einen Röntgenpass,
  • ein Bonusheft (Nachweisheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch),  
  • Versicherungsnachweise zur Sozialversicherung und Unterlagen vergleichbarer Art 
  • Nachweise über Schulabschlüsse und berufliche Ausbildung 
  • bei Schwerbehinderung amtlichen Nachweis über den Grad der Behinderung

Weitere Hinweise:

  1. Sie sollten überprüfen, ob und wie lange Ihr Personalausweis noch gültig ist und gegebenenfalls vor Haftantritt einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie ohne festen Wohnsitz sind, bringen Sie bitte, soweit vorhanden, Ihre Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes mit in die Justizvollzugsanstalt.
  2. Sorgen Sie gegebenenfalls vor Haftantritt für die Aufrechterhaltung Ihrer Versicherungen (z.B. Renten-, Kranken-, Pflege-, Lebensversicherungen).
  3. Bei Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (z.B. Arbeitslosengeld II), Sozialgesetzbuch III (z.B. Arbeitslosengeld) oder Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) ist die bevorstehende Inhaftierung unverzüglich der für die Leistungsgewährung zuständigen Stelle mitzuteilen.
  4. Sollten sich durch den Haftantritt für Sie selbst oder Ihre Familie soziale Schwierigkeiten ergeben (z.B. Sicherung des Lebensunterhalts Ihrer Angehörigen, Regelung der Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis, Ratenzahlungsverpflichtungen), können Sie sich an das für Sie zuständige Amt für Grundsicherung (z.B. ARGE) oder Sozialamt wenden.
    Sofern betreuungsbedürftige Kinder untergebracht bzw. versorgt werden müssen, sollten Sie gegebenenfalls Kontakt zum zuständigen Jugendamt aufnehmen.
    Wegen des Erhalts Ihrer Wohnung können Sie sich auch an Beratungsstellen der Kirchen und anderer freier Träger wenden. 
    Bei bestehenden Unterhaltsverpflichtungen sollten Sie sich mit dem Unterhaltsberechtigten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen.
  5. Es empfiehlt sich, laufende Ausgaben zu überprüfen und gegebenenfalls das Erforderliche zu veranlassen (z.B. Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Stilllegung von Telefonanschlüssen, Kündigung von Mobilfunkverträgen, Stornierung von Daueraufträgen und Abbuchungsermächtigungen).
  6. Mit einem Nachsendeauftrag können Sie sich Ihre Post in die Justizvollzugsanstalt schicken lassen. Den Antrag stellen Sie beim Nachsendeservice der für Sie zuständigen Postfiliale.
  7. Über weitere Hilfsmöglichkeiten informiert Sie während der Zeit Ihrer Inhaftierung der Sozialdienst der Anstalt, der Sie alsbald nach der Gestellung kontaktieren wird oder mit dem Sie über einen bei der Anstalt erhältlichen Antragsschein Kontakt aufnehmen können.
  8. Wenn Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Reise zu der zuständigen Justizvollzugsanstalt zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt melden. Diese Anstalt wird sodann veranlassen, dass Sie in die zuständige Justizvollzugsanstalt verlegt werden.
  9. In die Justizvollzugsanstalt dürfen nur Sachen mitgebracht werden, die Sie während der Haft und für die Entlassung benötigen. Es ist daher notwendig, dass Sie rechtzeitig vor dem Haftantritt Vorsorge für den Verbleib Ihrer sonstigen Habe und für die Unterbringung Ihrer Haustiere treffen.

Mitbringen dürfen Sie:


Bargeld, Sehhilfen, orthopädische oder sonstige Hilfsmittel (Prothesen, Stützstock und dergleichen), die Sie wegen Ihres körperlichen Zustandes benötigen, Lichtbilder nahestehender Personen (keine Polaroid-Fotos), Armbanduhr (bis zu einem Wert von 150,- EUR und ohne zusätzliche Funktionen wie insbesondere Bildspeicher-, Kamera- und Computerfunktionen sowie ohne City-Ruf oder sonstige Sende- und Empfangsmöglichkeit), Ehe- oder Verlobungsring, ferner einen Elektrorasierer (Steckdosen für Elektrorasierer sind nicht in allen Hafträumen vorhanden); ein mitgebrachter Elektrorasierer wird nach kostenpflichtiger Überprüfung ausgehändigt.
Toilettenartikel sowie Briefpapier und Briefumschläge werden von der Anstalt zur Verfügung gestellt oder durch deren Vermittlung im Rahmen der geltenden Bestimmungen aus dem mitgebrachten Bargeld beschafft.

Nicht mitgebracht werden dürfen insbesondere:


Nahrungs- und Genussmittel, Tabakwaren, Streichhölzer, Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form, Arzneimittel - es sei denn, es handelt sich nachweislich um ärztlich verordnete Arzneimittel in Originalverpackung -, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Messer, Waffen, Stöcke, Rasierklingen und Rasiermesser, Spraydosen, Flaschen, Tuben, Cremes und Seifen jeglicher Art, Werkzeuge, Schreibmaschinen, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Taschenrechner, Fotoapparate und Kameras, elektronische Abspielgeräte jeglicher Art, insbesondere Walkman, CD-, MD-, MP3- und DVD-Player, Videorecorder und Videospielgeräte einschließlich der dazugehörigen Datenträger, Computer und Computerspiele jeglicher Art und Telefonkarten, Sportbekleidung und Sportartikel. große Gepäckstücke, Fahrräder, Kraftfahrzeuge jeglicher Art, Tiere.
Sachen, die nicht mitgebracht werden dürfen, werden Ihnen gegebenenfalls abgenommen und auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt, wenn ihre Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist.