Aktuelles
Ab dem 01.02.2022 werden nur noch Besucher zugelassen, die über einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis verfügen und die zusätzlich einen aktuellen negativen Corona Test vorweisen können. Der Abstrich für den Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Akzeptiert werden sowohl PCR-Tests als auch Schnelltests. Der Testnachweis muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Die Vorlage und Kontrolle des Testzertifikates erfolgt auf der Innenpforte, wenn diese nicht besetzt ist auf der Außenpforte. Ein Nachweis über eine Boosterung (Auffrischungsimpfung) befreit nicht von der Testpflicht. Ein gültiger Genesenennachweis liegt vor, wenn ein positiver PCR Test mindestens 28 Tage aber nicht länger als 90 Tage zurückliegt.