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Teilnahmebedingungen

für den Lehrgang KOMM

Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Vertragsabschluss

Mit dem Absenden des Formulars über die Internetseite des Mobilitätsnetzwerks erfolgt eine verbindliche Anmeldung. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Anmeldung zustande.

2. Teilnahmevoraussetzung und Zielgruppe

Grundsätzlich richtet sich der Lehrgang an Mitarbeitende der saarländischen Kommunen. Der Teilnehmerkreis kann des Weiteren mit bis zu 25% aus Mitarbeitenden von Kommunen außerhalb des Saarlandes, sowie nach gesonderter Prüfung, von weiteren externen Teilnehmenden mit einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst besetzt werden.

3. Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühr für Mitarbeitende von saarländischen Kommunen beträgt 1.500 Euro und 2.500 Euro für Mitarbeitende von Kommunen außerhalb des Saarlandes, sowie für externe Teilnehmende. Die Teilnahmegebühr wird nach bestätigter Anmeldung in Rechnung gestellt.

4. Rücktritt der Teilnehmenden

Es gelten die gesetzlichen Widerrufsbedingungen nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung. Eine spätere Stornierung kann nicht berücksichtigt werden. Eine Abmeldung kann bei nachgewiesenem triftigem Grund (z. B. schwere Erkrankung, Trauerfall im engsten Familienkreis, etc.) bis 14 Tage vor Start des 1. Moduls kostenfrei gewährt werden. Bei einer kurzfristigeren Abmeldung werden die bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Die Benennung von Ersatzkandidaten, welche die Teilnahmevoraussetzung erfüllen und alle drei Lehrgangsmodule durchlaufen, ist vor Lehrgangsstart möglich.

5. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist bei ungenügender Anmeldezahl, bei Ausfall von Referierenden oder sonstigen zwingenden Gründen bis zu 14 Tagen vor Lehrgangsstart berechtigt, diesen abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

6. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmenden in besonderen Fällen, z. B. nicht durch Stornierung gerechtfertigten (siehe Punkt 4) Zahlungsverzug (siehe Ziffer 3), Störung der Veranstaltungen und Nichtbeachtung der Hausordnung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses hat der Veranstalter Anspruch auf die Zahlung der vollen Teilnahmegebühr.

7. Haftung

Die Haftung für schuldhaft verursachte Sachschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten.

8. Datenschutz

Ihrer Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung, welche bei Anmeldung akzeptiert wird, verarbeitet. Sie haben das Recht, dieser Zustimmung mit künftiger Wirkung zu widersprechen.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Saarbrücken. Vereinbart ist deutsches Recht.

 

 

weitere Informationen zum Lehrgang KOMM

Hotelübernachtung und Inklusivleistungen:

Alle Module finden in Tagungshotels statt, sodass empfohlen wird, die Übernachtung auch in diesen Hotels zu buchen. Hierfür sind an allen Tagungsorten Zimmerkontingente reserviert. Diese können innerhalb einer gewissen Frist vor Modulstart abgerufen werden.

Hinweis: Die Übernachtung ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, eine Übernachtung muss separat durch die jeweilige Kommune gebucht werden.

In der Teilnahmegebühr sind folgende Leistungen inkludiert:

  • Vorbereitungsunterlagen, Ausgabe von Literatur und Präsentationsfolien
  • fachliche Inputs der Referierenden und Begleitung durch eine Moderation
  • Verpflegung (Mittagessen, Tagungsgetränke, 1 Abendessen pro Modul)
  • Kosten für das Rahmenprogramm
  • Teilnahmeurkunde