Bundeseigene Eisenbahnen
Bei Neu- und Ausbau von Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes ist dasReferat A/6 des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz für Anhörungsverfahren zuständig, wenn die Planfeststellung vor dem 6.12.2020 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragt wurde. Hier finden Sie den Inhalt der Bekanntmachungen sowie die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen. Das Anhörungsverfahren ist ein unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens, für die abschließende Entscheidung ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat zum 6.12.2020 die Aufgabe des Anhörungsverfahrens für Vorhaben der Schienenwege des Bundes von den Anhörungsbehörden der Bundesländer übernommen.
Kontakt im Ministerium
Silke Jager
Referatsleiterin A/6: Planfeststellungsbehörde
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken