Richtlinienpaket NMOB
Die Umsetzung der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ erfolgt insbesondere auf Basis der Richtlinien zur nachhaltigen Mobilität (RL- NMOB) und der auf dieser Basis zu initiierenden oder bereits initiierten Pilotprojekte.
Eine Operationalisierungsstrategie soll festlegen, welche Förderschwerpunkte im jeweiligen Haushaltsjahr gesetzt werden. Eine Evaluationsstrategie auch im Sinne eines Ziel- Planungs- und Aktivitätscontrollings soll festlegen, wie die Richtlinien den jeweiligen Änderungen angepasst werden können und ob neue Richtlinien zu entwerfen sind.
Die einzelnen Fördertatbestände werden in Einzelrichtlinien abgebildet, die unter dem Dach der Richtlinien „Nachhaltige Mobilität“ zusammengefasst werden.
Für Antragsteller und auch für die Förderer ist mit der neuen Strategie der schlanken Richtlinien insbesondere leicht ersichtlich- welche Maßnahmen, in welchem Umfang, aus welchem Haushaltstopf und unter welchen Bedingungen gefördert werden.
Folgende einzelnen Richtlinien sollen im Jahr 2023 unter dem Dach der Richtlinie Nachhaltige Mobilität verabschiedet werden oder sind bereits in Kraft gesetzt worden:
Publizitätsnachweis zum Download
Sonderprogramm Stadt-Land
Vorlage Sonderprogramm Stadt-Land
Merkblatt Publizitätzpflicht im Rahmen der NMOB
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