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3. Was muss ich veranlassen, wenn ich tatsächlich der Optionspflicht unterliege? Kann ich meine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren?
Wenn die in Frage 2 geschilderten Voraussetzungen nicht vorliegen und eine Optionspflicht besteht, werden Sie nach Ihrem 21. Lebensjahr von der Staatsangehörigkeitsbehörde über das von Ihnen zu Veranlassende schriftlich informiert. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit würde dann eintreten, wenn Sie sich für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden, und die dann erforderliche Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht innerhalb von zwei Jahren erfolgt. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit würde auch dann eintreten, wenn Sie sich für die Beibehaltung Ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden würden.