Einbürgerung
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts trat in wesentlichen Teilen am 27. Juni 2024 in Kraft. Vor diesem Hintergrund muss die Internetseite an die neue Rechtslage angepasst werden.
Informationen finden Sie bereits auf der FAQ-Seite des Bundesministerium des Innern und für Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerigkeitsrecht/reform-staatsangehoerigkeitsrecht-liste.html
Aktuelle Informationen zum Verfahrensablauf bei der Einbürgerungsbehörde (Stand 1. Juni 2025)
Aufgrund der weiterhin sehr hohen Anzahl von Einbürgerungsanträgen kommt es bei der Bearbeitung leider zu erheblichen Verzögerungen. Neben personellen Maßnahmen erfolgen stets auch organisatorische Anpassungen, die geeignet sind, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Dennoch wird sich die Situation nicht kurzfristig verbessern.
Wir bitten alle Einbürgerungsinteressenten insoweit auch um Verständnis, dass die Bearbeitung der Anträge aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich immer in der Reihenfolge des Eingangs bei der Einbürgerungsbehörde erfolgt. Die Wartezeit bis zum Beginn der eigentlichen Bearbeitung Ihres Antrages beträgt ab Eingang bei der Einbürgerungsbehörde derzeit zwischen 12 und 16 Monate. Der Eingang bei der Einbürgerungsbehörde wird Ihnen (seit 1. Juni 2025) schriftlich bestätigt.
Ausnahmen von der Bearbeitungsreihenfolge können nur in seltenen, individuell besonders begründeten und mit entsprechenden Nachweisen versehenen Einzelfällen gemacht werden. Die Gründe müssen sich von dem Regelfall deutlich unterscheiden. Reiseerleichterungen sind regelmäßig kein Grund, eine Bearbeitung vorzuziehen.
Sobald ein Einbürgerungsantrag in Bearbeitung genommen wird, erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller ein Anschreiben, in dem unter anderem auch die zuständige Sachbearbeiterin bzw. der zuständige Sachbearbeiter sowie die Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten der Einbürgerungsbehörde ausgewiesen sind.
Bis zum Bearbeitungsbeginn (Anschreiben der Einbürgerungsbehörde) bitten wir, von Anfragen zum Bearbeitungsstand und vor allem auch von der Übersendung von weiteren Unterlagen zum Antrag abzusehen. Mit Bearbeitungsbeginn können alle Unterlagen -zusammen mit eventuell weiter angeforderten Nachweisen- eingereicht werden.
Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit bei Bearbeitungsbeginn werden alle Antragstellerinnen und Antragsteller aber gebeten, jede Änderung der personenbezogenen Daten (Name/Adresse) umgehend per Mail an poststelle@innen.saarland.de mitzuteilen.
Sie tragen damit erheblich zur Beschleunigung der Verfahren bei. Vielen Dank!