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Einbürgerung

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts tritt in wesentlichen Teilen am 27. Juni 2024 in Kraft. Vor diesem Hintergrund wird die Internetseite derzeit an die neue Rechtslage anpasst.

Erste Informationen finden Sie bereits auf der FAQ-Seite des Bundesministerium des Innern und für Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerigkeitsrecht/reform-staatsangehoerigkeitsrecht-liste.html

Aktuelle Informationen zum Verfahrensablauf bei der Einbürgerungsbehörde (Stand 21.6.2024)

Aufgrund der aktuell sehr hohen Anzahl von Einbürgerungsanträgen kommt es bei der Bearbeitung leider zu erheblichen Verzögerungen. Neben personellen Maßnahmen erfolgen stets auch organisatorische Anpassungen, die geeignet sind, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Dennoch wird sich die Situation nicht kurzfristig verbessern.

Wir bitten alle Einbürgerungsinteressenten insoweit auch um Verständnis, dass die Bearbeitung der Anträge aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich immer in der Reihenfolge des Eingangs bei der Einbürgerungsbehörde erfolgt. Die Wartezeit beträgt derzeit nahezu ein Jahr. Ausnahmen von der Bearbeitungsreihenfolge können nur in seltenen, individuell besonders begründeten Einzelfällen gemacht werden, die sich von dem Regelfall deutlich unterscheiden.

Sobald ein Einbürgerungsantrag in Bearbeitung genommen wird, erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller ein Anschreiben, in dem unter anderem auch die zuständige Sachbearbeiterin bzw. der zuständige Sachbearbeiter sowie die Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten der Einbürgerungsbehörde ausgewiesen sind. Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit bei Bearbeitungsbeginn werden alle Antragstellerinnen und Antragsteller gebeten, jede Änderung der personenbezogenen Daten (Name/Adresse) umgehend per Mail an poststelle@innen.saarland.de mitzuteilen.

Bis zum Bearbeitungsbeginn (Anschreiben der Einbürgerungsbehörde) bitten wir, möglichst von Anfragen zum Bearbeitungsstand und vor allem auch von der Übersendung von weiteren Unterlagen zum Antrag abzusehen. Mit Bearbeitungsbeginn können alle Unterlagen  -zusammen mit eventuell weiter angeforderten Nachweisen-  eingereicht werden.

Sie tragen damit erheblich zur Beschleunigung der Verfahren bei. Vielen Dank!