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Richtlinie zur Förderung der Integration und der Betreuung von Asylbewerbern und Bewohnern der Landesaufnahmestelle

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport fördert seit vielen Jahren Maßnahmen zur Integration und der Betreuung von Asylbewerbern und Bewohnern der Landesaufnahmestelle im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO.

Was kann gefördert werden?

Gegenstand der Förderung sind folgende Maßnahmen:

  • die soziale Betreuung ausländischer Flüchtlinge und Projekte für die Verbesserung der Lebensumstände in der Landesaufnahmestelle
  • Sofern aufgrund der aktuellen Verteilsituation erforderlich: Maßnahmen zur Betreuung bei der Verteilung auf die Kommunen
  • Vorbereitung der Rückkehr, Reintegration etc.

Das zuständige Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als Zuwendungsgeber behält sich vor, jährlich Förderschwerpunkte festzulegen, welche rechtzeitig vor Beginn des Förderjahres an dieser Stelle bekannt gegeben werden. Aus aktuellem  Anlass heraus können die Maßnahmen an den akuten Bedarf angepasst werden.

 

Besteht ein Anspruch?

 Ein Anspruch der Antragstellerin/des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Anträge sind rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn beim Ministerium für Inneres, Bauen und  Sport, Mainzer Straße 136, 66121 Saarbrücken zu stellen.

Eine Frist für die Einreichung der Förderanträge wird durch das MIBS vor jedem Förderzeitraum an dieser Stelle bekannt gegeben

Wann können Anträge gestellt werden?

Das Antragsverfahren für das Jahr 2023 läuft aktuell.

Die Frist zur Antragstellung für das Jahr 2023 endet am 25. November 2022 25. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

An wen kann ich mich wenden?

Falls Sie zum Antragsverfahren Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Richten Sie Ihr Anliegen bitte an folgende E-Mail Adresse:

Betreuung-Asylbewerber[at]innen.saarland.de

Formulare und Richtlinie

Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung (docx, 28KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Richtlinie zur Förderung der Integration und der Betreuung von Asylbewerbern und Bewohnern der Landesaufnahmestelle (PDF, 228KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Besserstellungsverbot (docx, 14KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Mittelabrufformular (docx, 17KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verwendungsnachweis (docx, 23KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Datenschutzhinweise (PDF, 351KB, Datei ist nicht barrierefrei)