| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
| Inneres, Polizei, Verwaltung
Polizeirecht
Gefahrenabwehr und Gewährleistung der Inneren Sicherheit sind wesentliche polizeiliche Aufgabenfelder.
Die Abteilung D (Polizeiangelegenheiten) nimmt für das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Dienst- und Fachaufsicht im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr wahr.
Das Saarländische Polizeigesetz schafft den rechtlichen Handlungsspielraum für die Gefahrenabwehraufgaben der Vollzugspolizei und der Polizeiverwaltungsbehörden (Orts- und Kreispolizeibehörden).
Das saarländische Polizeigesetz ist abrufbar beim Bürgerservice Saarland.
Weitere Informationen: Homepage der Polizei des Saarlandes