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Polizeirecht

Gefahrenabwehr und Gewährleistung der Inneren Sicherheit sind wesentliche polizeiliche Aufgabenfelder.

Die Abteilung D (Polizeiangelegenheiten) nimmt für das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Dienst- und Fachaufsicht im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr wahr.
Das Saarländische Polizeigesetz schafft den rechtlichen Handlungsspielraum für die Gefahrenabwehraufgaben der Vollzugspolizei und der Polizeiverwaltungsbehörden (Orts- und Kreispolizeibehörden).

Das saarländische Polizeigesetz ist abrufbar beim Bürgerservice Saarland.

Weitere Informationen: Homepage der Polizei des Saarlandes