Referat OBB13 - Oberste Bauaufsicht
Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht als gesetzlicher Rahmen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und sichere benutzbare Gebäude unverzichtbar.
Ziel des Bauordnungsrecht ist es, dass bauliche Anlagen so errichtet, erhalten oder geändert werden, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, ausgehen und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.
Die Bauaufsicht des Saarlandes ist entsprechend dem Aufbau der saarländischen Verwaltung zweistufig gegliedert (Untere Bauaufsichtsbehörden als Vollzugsbehörden und Oberste Bauaufsicht als Fachaufsichtsbehörde).
Die Oberste Bauaufsicht ist insbesondere zuständig für den Erlass und Änderung der Bauordnung des Saarlandes und ihrer Folgevorschriften in Form von Verordnungen, Richtlinien und Technischen Baubestimmungen, für die Anerkennung von Prüfstellen, Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen, die Zustimmung im Einzelfall für bestimmte Bauprodukte und Bauarten, die Umsetzung der Energieeinsparverordnung und die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte. Die Oberste Bauaufsicht vertritt das Saarland in den länderübergreifenden Gremien der Fachkommission Bauaufsicht und Bautechnik und in entsprechenden Ausschüssen.