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Sammlungsrecht

Informieren Sie sich darüber, wer für das Sammlungsrecht verantwortlich ist.

Für bestimmte Sammlungen, insbesondere Sammlungen von Geld- oder Sachspenden oder geldwerten Leistungen, muss vor deren Durchführung eine behördliche Sammlungserlaubnis eingeholt werden, wenn diese Sammlungen nach §  1 des Saarländischen Sammlungsgesetzes erlaubnisbedürftig sind. Zuständig für die Erteilung einer Sammlungserlaubnis sind:

  • das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport für alle Sammlungen, die sich über das Gebiet eines Landkreises, des Regionalverbandes Saarbrücken oder der Landeshauptstadt Saarbrücken hinaus erstrecken
  • der Landkreis und der Regionalverband Saarbrücken für alle Sammlungen, die auf das Gebiet des Landkreises oder des Regionalverbandes Saarbrücken – mit Ausnahme der Landeshauptstadt Saarbrücken – beschränkt sind
  • die Gemeinde für alle Sammlungen, die auf das Gebiet der Gemeinde beschränkt sind. Erlaubnisbedürftige Sammlungen werden in der Regel zeitlich so koordiniert, dass nicht im gleichen Zeitraum, also zum Beispiel nicht am gleichen Tag oder nicht in der gleichen Kalenderwoche, mehrere Sammlungen verschiedener Sammlungsträger durchgeführt werden.

Das saarländische Sammlungsgesetz ist unter https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-SammlGSLrahmen abrufbar.