Referat OBB11 - Landesplanung, Bauleitplanung
Das Referat OBB11 Landesplanung, Bauleitplanung ist die Landesplanungsbehörde des Saarlandes und hat die Aufgabe der zusammenfassenden, überörtlichen und überfachlichen Planung für das Land.
Die Landesplanung koordiniert dabei die unterschiedlichen Nutz- und Schutzansprüche (Siedlung, Gewerbe, Einzelhandel, Verkehr, Infrastruktur, freie Landschaft) an den Raum, wägt sie gegeneinander ab und schafft einen sinnvollen und fairen Ausgleich. Rechtliche Grundlage bildet das Bundesraumordnungsgesetz und das saarländische Landesplanungsgesetz.
Die Ziele der Landesplanung sind festgesetzt und begründet im Landesentwicklungsplan, Teilabschnitte „Umwelt“ und „Siedlung“. Die Zusammenführung zu einem Landesentwicklungsplan „Saarland“ befindet sich zurzeit in Erarbeitung. Die Landesplanung kann für bestimmte Teilräume auch Regionale Entwicklungskonzepte aufstellen. Zur Prüfung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen werden landesplanerische Stellungnahmen abgegeben sowie Raumordnungsverfahren und Zielabweichungsverfahren durchgeführt.
Das Referat ist auch zuständig für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Raumentwicklung in der Großregion. Das Referat ist zudem höhere Verwaltungsbehörde und zuständig für die Genehmigung von Flächennutzungsplänen und die Genehmigung von nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplänen.
Mehr Informationen zum Thema Landesplanung erhalten Sie hier: Landes- und Bauleitplanung