| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | Bürger

12. Ich weiß nicht genau, ob ich optionspflichtig bin. Wer kann mir Auskünfte erteilen?

Auskünfte zum Optionsrecht oder zu Ihrem konkreten Fall erteilen die für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden bei den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken, der Landeshauptstadt Saarbrücken bzw. bei den Mittelstädten St. Ingbert und Völklingen. Die Telefonnummern der einzelnen Staatsangehörigkeitsbehörden können Sie den allgemeinen Ausführungen zum Geburtserwerb und Optionsrecht entnehmen
(Geburtserwerb und Optionsrecht). Sofern Sie bereits in einem Optionsverfahren nach altem Recht (infolge Einbürgerung nach § 40b StAG) angeschrieben wurden, wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (Tel.: 0681/ 501-2663).