| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
| Bürger
1. Ich habe neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine (oder mehrere andere) Staatsangehörigkeit(en). Muss ich etwas veranlassen? Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit sonst verlieren?
Sie selbst brauchen nichts zu veranlassen. (Nur) Wenn eine Optionspflicht im Raum steht, werden Sie nach Vollendung des 21. Lebensjahres automatisch von Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde angeschrieben und über den weiteren Verfahrensablauf genau informiert.