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Polizei

Verordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen im Saarland

Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und als ergänzenden Baustein der bestehenden Sicherheitspartnerschaften zwischen der Vollzugspolizei und den Städten Saarbrücken und Neunkirchen hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Waffenverbotszonen ausgewiesen, in denen grundsätzlich das Führen von Waffen und Messern verboten ist. Es wurden Bereiche ausgewählt, die nach polizeilichen Erkenntnissen eine herausgehobene Kriminalitäts- und Gefahrenlage aufweisen. Die Vollzugspolizei ist in diesen Zonen befugt, anlasslose Kontrollen und Durchsuchungsmaßnahmen durchzuführen. Die Veröffentlichung des Wortlauts der Verordnung und der entsprechenden Verbotszonen in beiden Städten dienen der Information der Bürgerinnen und Bürger über die rechtlichen Regelungen und die räumliche Ausdehnung dieser Zonen.

Verordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen im Saarland

Das Landespolizeipräsidium des Saarlandes

Organisation

Das Landespolizeipräsidium (LPP) besteht aus

  • der Leitung, der Organisationseinheit Digitalisierung/Leitungsstab (DLS), dem Dezernat Besondere Ermittlungen und Korruption (BEK),
  • der Direktion LPP 1 Gefahrenabwehr/Einsatz,
  • der Direktion LPP 2 Kriminalitätsbekämpfung/ Landeskriminalamt,
  • der Direktion LPP 3 Personal/Recht,
  • der Direktion LPP 4 Zentrale Polizeiliche Dienste sowie
  • den Polizeiinspektionen Homburg, Lebach, Merzig, Neunkirchen, Nordsaarland, Saarbrücken-Burbach, Saarbrücken-Stadt, Saarlouis, St. Ingbert, St. Wendel, Sulzbach und Völklingen. Die Polizeiinspektionen sind nach dem Mehr-Linien-Prinzip unmittelbar an die Direktionen LPP 1 bis LPP 4 angebunden.

Leitung, Digitalisierung/Leitungsstab (DLS) sowie Dezernat Besondere Ermittlungen und Korruption (BEK)

Die Leitung besteht aus der Leiterin oder dem Leiter sowie der Ständigen Vertreterin oder dem Ständigen Vertreter. Der Leitung des Landespolizeipräsidiums obliegt die Verantwortung hinsichtlich der Wahrnehmung aller vollzugspolizeilichen Aufgaben des Landespolizeipräsidiums. Sie übt im Landespolizeipräsidium die Dienst- und Fachaufsicht aus.

Unmittelbar an die Behördenleitung angegliedert sind die oder der behördliche Beauftragte für den Datenschutz und die oder der behördliche Beauftragte für den Geheimschutz.

Unmittelbar an die Behördenleitung angegliedert ist das Dezernat Besondere Ermittlungen und Korruption (BEK), das wie folgt gegliedert ist: 

  • Sachgebiet BEK 1 Besondere Ermittlungen
  • Sachgebiet BEK 2 Korruption

Die Leitung des Landespolizeipräsidiums wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von der Organisationseinheit Digitalisierung/Leitungsstab (DLS) unterstützt. Die Leitung Digitalisierung/Leitungsstab (DLS) ist im Rahmen ihrer gesamtorganisatorischen Prozessverantwortung für das Informations- und Kommunikationswesen der Behörde verantwortlich.

LPP 1

Die Direktion LPP 1 trägt die gesamtorganisatorische Verantwortung für den Aufgabenbereich Gefahrenabwehr/Einsatz und übt für alle Dienststellen des LPP die diesbezügliche Fachaufsicht aus. In der Direktion LPP 1 finden sich operative Dienststellen mit landesweiter Zuständigkeit, wie z.B. die Führungs- und Lagezentrale, die Verkehrspolizei, die Bereitschaftspolizei und die Diensthundestaffel.

LPP 2

Die Direktion LPP 2 (Kriminalitätsbekämpfung/Landeskriminalamt) übt die Fachaufsicht für die zentrale und dezentrale Bekämpfung der Kriminalität im Saarland aus. Zur Direktion LPP 2 gehören Dienststellen, die Ermittlungsaufgaben in der schweren Kriminalität, z.B. Organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Tötungs- und Sexualdelikte, Wohnungseinbruchsdiebstahl wahrnehmen.

LPP 3

Die Direktion LPP 3 (Personal/Recht) trägt die Prozessverantwortung für Personalangelegenheiten sowie die Aus- und Fortbildung in der saarländischen Polizei. Hier sind auch ein Justiziariat sowie der Polizeiärztliche und der Polizeipsychologische Dienst angesiedelt.

LPP 4

In der Direktion LPP 4 (Zentrale Polizeiliche Dienste) werden die Aufgaben der Vollzugspolizei in den Bereichen Technik, Ausstattung, Liegenschaften sowie Haushalts- und Wirtschaftsverwaltung wahrgenommen.

Polizeiinspektionen

Insgesamt 12 Polizeiinspektionen übernehmen alle vollzugspolizeilichen Aufgaben in der Fläche, soweit sie nicht anderen Dienststellen übertragen sind. In Städten und Gemeinden ohne Polizeiinspektion sind Polizeireviere und Polizeiposten eingerichtet. Polizeiinspektionen, -reviere und -posten stellen im Verbund die Präsenz in der Fläche sicher und sind Ansprechpartner für den Bürger vor Ort.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Saarländischen Polizei

Downloads

Organigramm Landespolizeidirektion, Stand: 27. Februar 2025

Änderung der Verwaltungsvorschrift vom 16.10.2019

Neufassung der Verwaltungsvorschrift vom 21.09.2019

Änderung der Verwaltungsvorschrift vom 01.09.2020