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Freiherr-vom-Stein-Medaille

Informationen zur Freiherr-vom-Stein-Medaille, die durch den Innenminister verliehen wird, finden Sie auf der folgenden Seite.

Die Freiherr-vom-Stein-Medaille ist eine Auszeichnung, die das Saarland an Bürgerinnen und Bürger verleiht, die sich um die kommunale Selbstverwaltung besonders verdient gemacht haben. Die Auszeichnung wurde am 14. September 1989 durch den saarländischen Ministerpräsidenten gestiftet. Die Verleihung erfolgt in der Regel durch den Innenminister.

Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein lebte von 1757 bis 1831 und war ein preußischer Beamter, Staatsmann und Reformer.

Die folgenden zeitlichen Voraussetzungen sind bei Einreichung eines Vorschlags zu beachten: Mitglieder von kommunalen Vertretungskörperschaften sollen ihr Amt mindestens 20 Jahre, ehrenamtliche kommunale Beigeordnete oder Ortsvorsteher (Bezirksbürgermeister) ihr Amt mindestens 15 Jahre wahrgenommen haben; bei gleichzeitiger Ausübung eines kommunalen Ehrenamtes und der Mitgliedschaft in einem Ratsgremium soll sich das Engagement in Summe auf einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren erstrecken. Die Auszuzeichnenden sollen darüber hinaus das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Die Auszeichnung mit der Freiherr-vom-Stein-Medaille findet in der Regel alle zwei Jahre um den Geburtstag (25. Oktober) des Freiherr-vom-Stein statt.

Weitere Informationen sowie den Erhebungsbogen finden Sie in den Downloads.