Ausländische akademische Grade und Titel
- Ausländische akademische Grade und Titel dürfen im Saarland aufgrund der gesetzlichen Allgemeingenehmigung in § 68 Saarländisches Hochschulgesetz genehmigungsfrei geführt werden, wenn sie von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule ordnungsgemäß verliehen wurden. Dies bedeutet, dass kein Antrag betreffend die Führung von internationalenen akademischen Graden und Titeln erforderlich ist; es wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und es werden keine Führungsgenehmigungen erteilt.
- Die Abteilung Wissenschaft des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft erteilt auf Anfrage Auskünfte zur Rechtslage bezüglich der Führung ausländischer Hochschulgrade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen.
- Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft ist nicht zuständig für Anerkennungen oder Bewertungen von Auslandsstudien. Über die Anerkennung einzelner Studienleistungen zum Zweck eines weiteren Studiums entscheidet die jeweilige Hochschule.
Führung ausländischer akademischer Grade und Titel im Saarland
Prinzipiell gilt: Die Inhaberin oder der Inhaber eines Grades muss in eigener Verantwortung entscheiden, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausländische Grade und Titel anerkannter Hochschulen dürfen im Saarland nach § 68 des Saarländischen Hochschulgesetzes genehmigungsfrei in der jeweils verliehenen Form mit Herkunftsbezeichnung geführt werden. Ein Genehmigungsverfahren wird nicht durchgeführt; Führungsgenehmigungen werden nicht erteilt. Gleiches gilt für internationale Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen. Sonderregelungen gelten für Hochschulgrade aus EU-Staaten und vergleichbare Länder (s. Merkblatt).
Die unzulässige Führung akademischer Grade und Titel ist nach § 132a Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht.
Details und ergänzende Hinweise sind dem Merkblatt sowie den einschlägigen §§ 68 und 95 des Saarländischen Hochschulgesetzes zu entnehmen.
Saarländisches Hochschulgesetz
Die Datenbank Anabin dokumentiert für eine Vielzahl von Staaten die unterschiedlichen Abschlüsse und Grade sowie deren Wertigkeit. Sie wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) betreut.
Sonderregelungen für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz
Hochschulgrade, die von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz vor der Aus- oder Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, können in einen deutschen Grad umgewandelt werden, wenn der dem internationalen Grad zugrundeliegende Hochschulabschluss einem an einer deutschen Hochschule erworbenen Abschluss materiell gleichwertig ist und es für ihn einen vergleichbaren deutschen Grad gibt. Die Entscheidung wird auf Antrag und gebührenpflichtig in einem Einzelverfahren durch das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft getroffen. Download des Antragsformulars s. unten.
Anerkennung und Bewertung von Auslandsstudien und -abschlüssen
Die Anerkennung oder Bewertung von Auslandsstudien obliegt der Hochschule, bei der Sie studieren wollen. Auf den folgenden Links können Sie sich bei der jeweiligen Hochschule über die Verfahren informieren.
Links zu den saarländischen Hochschulen
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Hochschule der Bildenden Künste Saar
Reglementierte Berufe: Anerkennung und Zulassung. Rechtliche Vorgaben und Ansprechpartner im Saarland und auf Bundesebene
Die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses ist immer dann erforderlich, wenn mit der ausländischen Qualifikation der Zugang zu einem in Deutschland reglementierten Beruf (zum Beispiel Jurist, Lehrer, Arzt, Psychotherapeut) angestrebt wird. Aber auch eine Vielzahl anderer Berufe sind reglementiert, also gesetzlich an den Nachweis einer bestimmten Befähigung oder Qualifikation gebunden. Die Bewertung der Abschlüsse obliegt den zuständigen Behörden und Stellen, zu finden unter dem Stichwort "Informationen" in der Datenbank Anabin .
Allgemeine Beratung zu Fragen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen (Schul-, Berufs- und Hochschulqualifikationen) bietet außerdem saar.is
IQ Recognition Saar - Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Ansprechpartner im Saarland für Studienabschlüsse, die im Bundesgebiet mit einer Staatsprüfung abschließen:
- Lehramt für Schulen
Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681-501-7689
- Rechtswissenschaften
Landesprüfungsamt für Juristen
Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681-501-5318
- Medizin und Pharmazie
Landesamt für Soziales
Zentralstelle für Gesundheitsberufe und Landesprüfungsamt
Konrad-Zuse-Straße 7-9
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681-9978-4304
Bei Berufen, die nicht reglementiert sind, bei denen also der Zugang oder die Ausübung nicht an einen Nachweis gebunden ist, entscheidet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, ob die Qualifikation genügt. Eine so genannte Lissabon-Bescheinigung kann hilfreich sein.
Lissabon-Bescheinigung
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB führt für Privatpersonen auf Antrag Zeugnisbewertungen durch. Diese vergleichende Einstufung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen kann Inhabern ausländischer Bildungsabschlüsse den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Die Zeugnisbewertung nennt den deutschen Bildungsabschluss, mit dem der ausländische vergleichbar ist und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums sowie Verfahren zur beruflichen Anerkennung. Dies ist eine gebührenpflichtige freiwillige, dennoch empfehlenswerte Möglichkeit, um die eigenen Chancen auf den Einstieg in einen nicht reglementierten Beruf in Deutschland zu erhöhen.
Hinweis: Die Zentralstelle fülr ausländisches Bildungswesen stellt nicht für alle Hochschulabschlüsse eine Zeugnisbewertung aus. Ausgeschlossen sind in der Regel Abschlüsse, die im Herkunftsland unterhalb der Bachelor-Ebene liegen.
Anlaufstellen: